Das Insolvenzgesetz verpflichtet Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig nachkommen können, haben eine Frist von zwei Monaten, um einen Insolvenzantrag einzureichen.Angesichts der Mehrdeutigkeit des Begriffs Zustand der Zahlungsunfähigkeit, werden wir in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte aus rechtlicher und finanzieller Sicht.Tatsachen die auf eine mögliche Insolvenz hinweisenUnter dem Begriff aufschlussreiche Tatsachen regelt das Konkursrecht eine Reihe von Annahmen, die helfen können, eindeutig zu erkennen, wann eine Insolvenzsituation in einem Unternehmen vorliegt:Wenn die Zwangsvollstreckung oder Pfändung dem Schuldner zugestellt wurde und nicht genügend Vermögensrücklagen für die Zahlung der Schulden gebildet wurdenIm Falle einer generellen Nichterfüllung der Zahlungsobliegenheit des SchuldnersIm Falle von Pfändungen die das Vermögen des Schuldners im Ganzen betreffenIm Falle einer Vermögenverschiebung oder einer überstürzten und schädlichen Vermögensauflösung des SchuldnersSchließlich kann die generelle Nichtzahlung von Steuerverbindlichkeiten, die während des Zeitraums von drei Monaten fällig sind, sowie die Nichtzahlung von Sozialversicherungs- oder Lohnbeiträgen während desselben Zeitraums, auch eine aufschlussreiche Tatsachen im Sinne des Gesetzes darstellen.Die Insolvenz als finanzielles KonzeptAuf der finanziellen Ebene gibt es zahlreiche Buchhaltungsformeln, die in der Regel die drohende Insolvenz eines Unternehmens vorhersehen können. Von allen sind die beiden folgenden, aufgrund ihrer hohen Erfolgsquote, die am häufigsten verwendeten:„Säuretest“Dies ist das Verhältnis, das die Solvenz/Liquidität des Unternehmens kurzfristig angibt. Dabei wird das Umlaufvermögen (abzüglich des Vermögensbestands) ins Verhältnis zu den laufenden Verbindlichkeiten (die die laufenden Posten in der Bilanz sind) gesetzt.Säuretest = Umlaufvermögen – Vermögensbestand / laufende VerbindlichkeitenLiegt das Ergebnis nach der Berechnung unter 1, so wird daraus geschlossen, dass die laufenden Verbindlichkeiten zu hoch sind. Dies ist ein klarer Hinweis auf eine mögliche Insolvenzsituation, da das Unternehmen nicht über genügend liquide Mittel verfügt, um seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.Altman Z-scoreDies ist zwar keine unfehlbare Formel, aber eine der am weitest verbreiteten. Sie besteht aus der folgenden Berechnung:Altman Z-score = 1,2 * T1 + 1,4 * T2 + 3,3 * T3 + 0,6 * T4 + 1,0 * T5In dieser Formel stehen die Buchstaben und Zahlen für folgendes:T1 = (Umlaufvermögen / komplette Aktiva)T2 = (Unausgeschüttete Gewinne / komplette Aktiva)T3 = (EBITDA / komplette Aktiva)T4 = (Marktkapitalisierung / komplette Verbindlichkeiten)T5 = (Nettoeinkommen / komplette Aktiva)Sofern eine Berechnung durchgeführt wurde, ergibt sich daraus:Wenn das Ergebnis über 3 liegt ist 2in Konkurs unwahrscheinlichEin Ergebnis zwischen 2,7 und 2,9 würde als Vorsichtszone angesehen werdenJedes Ergebnis unter 1,8 würde als drohender Bankrott gewertet werden.Sobald die Insolvenz des Unternehmens festgestellt ist, müssen die grundlegenden Aspekte und die Fristen für die Beantragung des Insolvenzverfahrens gemäß Artikel 5 des Insolvenzgesetzes überprüft werden. (Link zu 32 2020).Wenn Sie weitere Fragen zur Feststellung des Insolvenzstatus eines Unternehmens in Spanien haben,