Was ist das Arbeitnehmerstatut?

Das Arbeitnehmerstatut (ET), das durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober entwickelt wurde, ist die grundlegende Regelung für die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen in Spanien. Ihr Ziel ist es, den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten und die Mindestbedingungen festzulegen, die Arbeitsverträge erfüllen müssen. Es legt auch die Regeln für Tarifverhandlungen und die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten fest und definiert die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Das Arbeitnehmerstatut in Spanien (Estatuto de los Trabajadores) entspricht dem Code du travail in Frankreich, dem Arbeitsrecht in Deutschland oder dem Employment Rights Act von 1996 im Vereinigten Königreich.

Das Arbeitnehmerstatut besteht aus Titeln, Kapiteln und Abschnitten, in denen die Artikel zu finden sind, die die grundlegenden Aspekte der Arbeit in Spanien regeln. Am Ende des Gesetzestextes befinden sich Zusatz- und Übergangsbestimmungen, die ebenfalls gelten.

Das ET legt eine Reihe von Mindestbedingungen fest, die im Arbeitsvertrag eingehalten werden müssen, ohne sie zu verschlechtern oder ihnen zu widersprechen. Die arbeitsrechtlichen Aspekte, die nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind, werden durch die Bestimmungen des entsprechenden Tarifvertrags* und in Ermangelung dessen durch die Bestimmungen des ET geregelt.

Anwendungsbereich

Das Arbeitnehmerstatut gilt für Arbeitnehmer, die freiwillig bezahlte Dienstleistungen im Rahmen der Organisation und Verwaltung eines Arbeitgebers erbringen. Es legt einige besondere Arbeitsverhältnisse fest, wie z. B. Verträge für leitende Angestellte, Familienheimdienste, Handelsvertreter oder Menschen mit Behinderung. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des ET sind Verträge für Führungspositionen, Verwaltungsorgane, Selbstständige und gewerbliche Arbeitnehmer.

Das Arbeitnehmerstatut regelt nicht nur die grundlegenden Mindestrechte, sondern legt auch bestimmte Pflichten für die Arbeitnehmer fest, wie z. B. die Erfüllung der mit der Arbeitstätigkeit verbundenen Aufgaben, die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die Beachtung der Vorschriften des Unternehmens und, soweit möglich, einen Beitrag zur Verbesserung der Produktivität des Unternehmens.

Das Arbeitnehmerstatut befasst sich auch mit spezifischeren Fragen, wie der Arbeitszeit (Artikel 34 ET), die sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betreffen. In Bezug auf die Arbeitszeit und ihre Dauer verweist das ET auf die Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags oder Arbeitsvertrags. Das ET legt die normale Jahresarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche und die tägliche Höchstarbeitszeit auf 9 Stunden mit einer Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen den Arbeitstagen fest.

Sowohl das Arbeitnehmerstatut als auch der Tarifvertrag sind Instrumente zur Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Spanien. Der Tarifvertrag ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Unternehmen und gilt für eine bestimmte Tätigkeit. Das ET hingegen ist die grundlegende Regelung, die anzuwenden ist, wenn es für eine Beschäftigung keinen Tarifvertrag gibt, der sie regelt. Das ET hat Vorrang vor allen anderen Regelungen, so dass eine Bestimmung des Tarifvertrags oder des Arbeitsvertrags, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des ET steht, nicht angewandt werden kann, da sie im Widerspruch zur Grundverordnung steht.

Carlos Rivero

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Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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