Energierecht in Spanien (2): Aktuelles Vergabeverfahren von Netzanschlüssen und Einspeisegenehmigungen

Das neue Real Decreto 1183/2020, vom 29. Dezember 2020, enthält wichtige Neuerungen, welche künftig die Projektentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien in Spanien vereinfachen könnten.

Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelung betrifft das Verfahren zur Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien.

Gemäß der bisherigen Regelung wurden Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien in zwei getrennten Verfahren vergeben, welche je nachdem, ob das zukünftige Projekt an das Transportnetz (Red de transporte) oder das Verteilungsnetzwerk (Red de distribución) angeschlossen werden sollte, unterschiedlich abgewickelt wurde.

Das neue Real Decreto 1183/2020 sieht in Artikel 5.2 ein einheitliches Verfahren zur Vergabe der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen vor, was künftige Antragstellungen vereinfachen soll.

Vereinheitlichung des Vergabeverfahrens – Der Netzbetreiber als einziger Kontaktpunkt

Eine wichtige Neuerung ist die Bestimmung, dass künftige alle Projektträger in Bezug auf Verfahren zur Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien einen direkten

Kontakt zum jeweiligen Netzbetreiber haben werden.

Das sind gute Neuigkeiten! Bisher war die Kommunikation in vielen Fällen nur über einen dritten Projektträger, den sogenannten Interlocutor Único de Nudo (IUN), möglich.

Künftig gilt: jegliche Anträge und Kommunikationen sollen direkt über den Netzbetreiber als zentralen Kontaktpunkt abgewickelt werden. Damit verschwindet insbesondere die bisher umstrittene

Figur des Interlocutor Único de Nudo (IUN).

Der ‚Interlocutor Único de Nudo? – die Problematik

Im Wesentlichen dreht sich die Problematik des IUN um Fälle, in welchen an einem selben Anschlusspunkt mehrere Positionen zum Netzanschluss bestehen oder möglich sind, wenn an diesen Positionen Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen für Projekte von verschiedenen Projektträgern bestehen, bzw. beantragt werden.

In solchen Fällen sah die bisherige Regelung die Bestellung einer der Projektträger als IUN vor. Dieser agierte dann als einziger Kontaktpunkt zwischen dritten Projektträgern und dem jeweiligen Netzbetreiber in Bezug auf alle Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen am jeweiligen Anschlusspunkt. Dabei ist zu bedenken: Der IUN ist im Normalfall ein Privatunternehmen, das oftmals im direkten Wettbewerb mit anderen Projektentwicklern steht.

Die mit der alten Regelung einhergehenden Konflikte liegen auf der Hand. Oftmals lag die korrekte Durchführung der Kommunikationen Dritter in Bezug auf bestimmte Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen im direkten Konflikt mit den eigenen Interessen den IUN. Zudem waren die Leistungen unentgeltlich, und es bestand keine klare Regelung wie, bzw. gemäß welchen Kriterien der IUN seinen Pflichten nachzukommen hatte. Die neue Regelung soll dies dauerhaft ändern.

Die Zukunft des IUN

Die neue Regelung sieht eine Übergangslösung bezüglich bisher bestellter IUN vor. Im Wesentlichen bestimmt die Disposición transitoria primera des neuen Real Decreto 1183/2020, dass alle zum 31.12.2020 laufenden Verfahren in Bezug auf Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen, wie gewohnt, unter Einbezug des bisherigen IUN zu Ende geführt werden. Für neue Verfahren gilt dann die neue Regelung – ohne IUN.

Ob die neue Regelung in der Praxis zu einer effizienteren Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien führt ist abzuwarten. In Anbetracht der Hürden, welche aufgrund der alten Regelung in der Projektentwicklung in Spanien immer wieder zu erleben waren, ist dies zu erwarten.

Pia V. Kohrs

Falls Sie weitere Informationen zum Thema Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien benötigen, 

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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