Die Abschaffung des Einspeisevergütungssystems in Spanien

Das Einspeisevergütungssystem sieht eine Vergütung für Stromanbieter vor, die den von ihnen produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Vor 2013 benutzte auch Spanien dieses System, um so erneuerbare Energien zu fördern. Die Einspeisevergütung war bis zum Jahre 2008 in Spanien vergleichsweise hoch. So sah beispielsweise das Real Decreto Ley 661/2007 für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von unter 100 kW eine Vergütung von ca. 44 Cent die Kilowattstunde für eine Dauer von 25 Jahren vor und anschließend 80 Prozent dieses Preises für die restliche Laufzeit der Anlage. Die Vergütung betrug bei größeren Anlagen, bis zehn Megawatt, ca. 42 Cent die Kilowattstunde für die ersten 25 Jahre und 80 Prozent davon für die Restdauer. Darüber hinaus sah das Dekret eine jährliche Anpassung des Tarifs anhand des Vebraucherpreisindexes an die Inflation vor.

Am 26. September 2008 verabschiedete der spanische Ministerrat das Real Decreto 1578/2008. Das Dekret sah einige Restriktionen vor, was die Einspeisevergütungstarife anbelangte. Das Dekret differenzierte bei der Vergütung erstmals zwischen Dach-/Gebäudeanlage und Freiflächenanlagen. Es wurde ein Register eingeführt mit dem den Projekten vorab ein Einspeisungstarif zugeordnet wurde (Registro de Preasignación de Retribución). Festgelegt war ein Einstiegstarif von 34 Cent die Kilowattstunde für Dach- und Gebäudeanlagen unter 20 Kilowattpeak, und von 32 Cent für Dach- und Gebäudeanlagen mit mehr als 20 kWp sowie für Freiflächenanlagen für die erste Eintragungsrunde in das Register. In der zweiten Eintragungsrunde konnte sich der Einstiegstarif ändern, vorausgesetzt, dass in der ersten Eintragungsrunde mehr als 75 Prozent der ausgelobten Nennleistung in das Register eingetragen wurden. Der Tarif wurde nur noch 25 Jahre und nicht darüber hinaus gezahlt. Eine jährliche Inflationsanpassung des Tarifs erfolgte in analoger Anwendung der RD 661/07.

Seit 2010 wurden die Tarife weiterhin durch diverse Maßnahmen beschnitten, so z.B. durch eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von sieben Prozent sowie der faktischen Abschaffung der jährlichen Tarifsanpassung anhand des Verbraucherpreisindexes.

2013 wurde das Einspeisevergütungssystem durch das Real Decreto Ley 9/2013 de facto abgeschafft. Die Regelung sieht statt der ursprünglichen Einspeisevergütung eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage, die eine „vernünftige Rentabilität“ schaffen soll, vor. Grund für die Gesetzesnovelle ist das starke Defizit, das im spanischen Strommarkt entstanden ist. Durch die Diskrepanz zwischen der Einspeisevergütung und den Strompreisobergrenzen entstanden Staatsschulden in Höhe von über 9 Milliarden Euro. Zudem stand die Regierung unter Mariano Rajoy unter Druck; Stimmen aus der Europäischen Kommission wurden laut, die im Zuge der Eurokrise Spanien zu einer Haushaltssanierung geboten und die Einhaltung Spaniens der Eurostabilitätspaktkriterien forderten.

Seit April 2016 müssen spanische Betreiber von Photovoltaikeigenverbauchsanlagen sogar Abgaben auf die installierte Leistung und die erzeugte Energiemenge zahlen. Anlagen mit einer geringeren denn 100 Kilowattleistung bekommen zudem überschüssigen Strom nicht vergütet, wenn er ins Netz eingespeist wird.

Die Zukunft der staatlichen Förderung erneuerbarer Energien in Spanien ist gegenwärtig ungewiss und hängt unter anderem von der Regierungsbildung Spaniens ab.

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Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.