Beendigung einer Tochtergesellschaft in Spanien – durch außergerichtliche Abwicklung oder Insolvenzverfahren?

Die Beendung einer Tochtergesellschaft in Spanien wirft bei den Gesellschaftern viele Zweifel über die angebrachte Vorgehensweise auf. Hier möchten wir die zwei von der spanischen Gesetzgebung vorgesehenen Hauptmechanismen und deren Vor- und Nachteile erklären.

Beendigung der Tochtergesellschaft durch außergerichtliche Abwicklung

Nach spanischem Recht ist ein Grund für die Auflösung einer Gesellschaft gegeben, wenn ihre Verluste das Nettovermögen auf einen Betrag reduzieren , der geringer als die Hälfte des Gesellschaftskapitals ist.

Im Allgemeinen kann diese unausgeglichene Vermögenssituation durch eine Kapitalerhöhung, ein Gesellschafterdarlehen, Einlagen der Gesellschafter oder einen Schuldenerlass seitens eines Gläubigers oder eines Gesellschafters behoben werden (alles Lösungen, bei denen kein Insolvenzverfahren erforderlich ist).

Sollte mit diesen Maßnahmen die Situation nicht bereinigt werden können, muss die Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung einberufen, die darüber beschließt, ob die Gesellschaft aufgelöst oder ihre Insolvenz angemeldet wird.

Nachteile der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch außergerichtliche Abwicklung

Der bedeutendste Nachteil der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch außergerichtliche Abwicklung liegt darin, dass allen Gläubigern die ihnen geschuldeten Beträge zur Gänze zu zahlen sind und die Arbeitnehmer die entsprechenden Abfindungen für die Entlassung erhalten müssen. Wenn das Unternehmen nicht über die ausreichenden Mittel für alle Zahlungen verfügt, so müssen die Gesellschafter neues Kapital einbringen oder auf eventuelle Forderungen gegenüber der Gesellschaft verzichten.

Vorteile der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch außergerichtliche Abwicklung

Die wichtigsten Vorteile sind folgende:

  • Rechtssicherheit bezüglich des Ablaufs der Liquidation
  • Größere Kontrolle und Flexibilität bei den Liquidationsvorgängen
  • Raschere Abwicklung der Liquidation
  • Größere Handlungsfreiheit ohne Aufsicht eines Insolvenzverwalters.

Beendigung der Tochtergesellschaft durch ein Insolvenzverfahren

Laut spanischem Recht ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht zeitgerecht erfüllen kann, das heißt, wenn sie den von ihr eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Insolvenz kann gegeben sein oder unmittelbar bevorstehen.

Sobald die Geschäftsführung feststellt, dass die Insolvenz eingetreten ist, muss sie innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem ihr diese Situation bekannt wird oder sein müsste, unbeschadet der in Art. 5 des spanischen Insolvenzgesetzes enthaltenen Bestimmungen die Zahlungsunfähigkeit anmelden.

Generell wird das Insolvenzverfahren in Spanien in zwei Phasen eingeteilt: die allgemeine Phase und die der Übereinkommen oder der Liquidation. Das Insolvenzverfahren findet vor einem Handelsgericht statt und der zuständige Richter bestellt das Insolvenzverwaltungsorgan.

Nachteile der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch ein Insolvenzverfahren

Die hauptsächlichen Nachteile der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch ein Insolvenzverfahren sind folgende:

  • Das sich über lange Zeit hinziehende Verfahren
  • Weniger Rechtssicherheit hinsichtlich der Abwicklung des Verfahrens und die Unvorhersehbarkeit der Strenge des Richters und/oder des Insolvenzverwalters
  • Die gründliche Vorbereitung der Unterlagen für den Insolvenzantrag
  • Die sorgfältige und gewissenhafte Zusammenarbeit der Geschäftsführer mit dem Richter und dem Insolvenzverwalter
  • Eventuelle Auflösung von Rechtsgeschäften durch das Insolvenzverwaltungsorgan
  • Eventuelle Haftbarmachung der Geschäftsführer und ggf. der Gesellschafter oder Gesellschaften der Gruppe.

Vorteile der Beendigung einer Tochtergesellschaft durch ein Insolvenzverfahren

Die wichtigsten Vorteile sind folgende:

  • Die Kosten der Gesellschafter hinsichtlich der Bezahlung der Gläubiger beschränken sich auf die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung vorhandenen Aktiva
  • Während der Liquidationsphase übernimmt der bestellte Insolvenzverwalter die Funktion des Liquidators (Umsetzung in Geld der vorhandenen Vermögenswerte und Bezahlung der Gläubiger mit den verfügbaren Mitteln).

Beide Möglichkeiten für die Beendigung einer Tochtergesellschaft in Spanien bieten Vor- und Nachteile. Ob das Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Abwicklung der beste Weg ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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