Beschränkungen für den Drohnenflug in Spanien

In Spanien dürfen Drohnen nach der aktuell gültigen Regelung ausschließlich für die Durchführung folgender Arbeiten aus der Luft genutzt werden:

  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Luft- und Pflanzenschutzbehandlungen sowie andere Tätigkeiten, die das Verbreiten von Substanzen auf dem Boden oder in der Luft beinhalten, einschließlich des Abwurfs von Stoffen für die Brandbekämpfung
  • Luftbildphotogrammetrie
  • Beobachtung und Überwachung aus der Luft, einschließlich Filmen und Überwachen von Waldbränden
  • Luftwerbung, Radiosendungen und TV
  • Notfall-, Such- und Rettungseinsätze
  • Andere in der vorhergehenden Liste nicht aufgeführte Arten besonderer Arbeiten

Zugleich bestehen bestimmte Beschränkungen für den Drohnenflug, die jeder, der an ihrer Nutzung interessiert ist, beachten sollte:

  • Der Drohnenflug ist über Stadtgebieten und Menschenansammlungen verboten, das heißt über Stränden, Konzerten, Parks, Kundgebungen, Prozessionen usw.
  • Nachts dürfen keine Drohnen geflogen werden
  • Es ist untersagt, Drohnen in der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen und anderen kontrollierten Lufträumen zu fliegen und Dritte zu gefährden
  • Die Drohne muss in Sichtweite des Piloten, in einer maximalen Entfernung von 500 Metern und einer maximalen Höhe von 400 Fuß (d.h. bis zu 120 Metern Höhe), geflogen werden.

Die Strafen bei Nichteinhaltung dieser Beschränkungen können sich auf bis zu 225.000€ belaufen.

Nutzung von Drohnen zu nicht-kommerziellen oder Freizeitzwecken

Wenn die Nutzung der Drohnen nicht mit einem kommerziellen Ziel geschehen soll, wird das Fluggerät in diesem Fall als „Flugmodell“ betrachtet und rechtlich nicht wie eine Drohne behandelt.

Man hätte es dann mit einem Luftfahrzeug zu tun, das Aktivitäten des Modellflugzeugbaus durchführt und die Kontrolle seiner Nutzung würde in den Zuständigkeitsbereich der Real Federación Aeronáutica Española übergehen und von dieser gemäß der entsprechenden Durchführungsvorschrift der autonomen Region oder Kommune kontrolliert.

Die Nutzung einer Drohne zu Freizeitzwecken oder als reines Hobby erfordert keine Befähigung von der AESA. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese nicht ebenso an bestimmte Mindestsicherheitsnormen gebunden ist, wie sie folgende Auflistung vorsieht:

  • Die Drohne muss immer in Sichtweite sein und darf nicht höher als 120 Meter fliegen
  • Auch wenn man kein Pilot ist, sollte man die Drohne mit einer gewissen Sicherheit steuern können
  • Es gelten dieselben Beschränkungen wie für den kommerziellen Drohnenflug:
    • Es darf nicht über Stadtgebieten oder Menschenansammlungen geflogen werden
    • Nachts ist der Drohnenflug verboten
    • Es ist untersagt, Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen zu fliegen sowie in Gebieten, in denen Flüge mit anderen Luftfahrzeugen in niedriger Höhe durchgeführt werden, und Dritte zu gefährden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die ferngesteuerten Luftfahrzeuge – die sogenannten Drohnen oder RPAS – eine Branche darstellen, die sich aufgrund der vielfältigen technologischen und unternehmerischen Möglichkeiten, die ihre Nutzung für zahlreiche Wirtschaftsbereiche bietet, inmitten einer Expansionsphase befindet. Daher ist es besonders wichtig, dass die Branche auf korrekte und flexible Art und Weise reguliert wird, indem die höchste Sicherheit garantiert wird und gleichzeitig eine angemessene und produktive Entwicklung dieser Branche in Spanien stattfinden kann.

Es werden zahlreiche Forderungen nach einer neuen, vollständigeren Gesetzgebung laut, die in der Lage ist, sich den neuen Zeiten anzupassen und die die aktuell gültige vorübergehende Rechtsvorschrift ablösen kann, welche sich allmählich als unzulänglich für eine Branche mit diesen Charakteristiken und Dimensionen erweist.

Elisa Muñoz & José María Mesa

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

José María Mesa hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert und ist auf Handelsverträge, Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht José María Mesa zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.