Das Verfahren der Kündigung aus objektiven Gründen in Spanien

Ein Unternehmen, dass sich entscheidet einen Arbeitnehmer aufgrund objektiver Gründe zu entlassen, muss die Ursachen für die Entlassung ggf. vor einem Richter begründen, damit die Entlassung nicht als ungerechtfertigt angesehen wird.

Verfahren zur Entlassung aus objektiven Gründen

Zudem muss das in Art. 53 des spanischen Arbeitnehmergesetzes vorgesehene Verfahren eingehalten werden, welches folgende Bedingungen beinhaltet:

  • Aushändigung des Kündigungsschreibens, welches das Datum des Vertragsendes und die Kündigungsbegründung enthält;
  • Zahlung einer Entschädigung, die sich aus 20 Arbeitstagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet und in maximal 12 Raten gezahlt werden kann;
  • Beachtung der Kündigungsfrist von fünfzehn Tagen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses; bei Nichtbeachtung dieser Frist muss das Gehalt für diese Tage fortgezahlt werden.

Ungerechtfertigte Kündigung

Die Nichtbeachtung dieser Verfahrensvorschriften kann zur Annahme einer ungerechtfertigten Kündigung führen. Die Konsequenzen dessen stehen im Ermessen des Unternehmens und bestehen, von Ausnahmen abgesehen, entweder in der Zahlung einer Entschädigung oder der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers (inklusive der rückwirkenden Zahlung des Gehalts ab dem Zeitpunkt des vermeintlichen Endes des Arbeitsverhältnisses).

Die Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung für die objektive Entlassung in Spanien beläuft sich auf die Summe, welche in 20 Arbeitstagen verdient wurde, multipliziert mit der Anzahl der absolvierten Arbeitsjahre. Die Höhe der Entschädigung hängt demnach von zwei Faktoren ab: der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers.

Betriebszugehörigkeit

Die Betriebszugehörigkeit wird nach vollen Monaten berechnet und beginnt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses (sogar wenn diese durch Zeitarbeit, Ausbildung oder Leiharbeit entstanden ist).

Anzurechnendes Gehalt

Hinsichtlich der Entschädigung wird das Gehalt des letzten Monats als Berechnungsgrundlage genommen, wobei außerordentliche Zahlungen anteilig angerechnet werden.

Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss die Art und Weise, in der die Entschädigung ausgezahlt wird, beinhalten, ohne dass der Arbeitnehmer zusätzliche Schreibarbeit verrichten muss. Die Kündigung kann für unzulässig erklärt werden, wenn die Entschädigung

  • zum Zeitpunkt der Aushändigung des Kündigungsschreibens oder spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nicht bezahlt wird,
  • die korrekte Summe nicht bezahlt wird (mit Ausnahme des Vorliegens eines hinreichend belegten Fehlers).

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen