Der Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen in Spanien

Der vereinheitlichte Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen (im Folgenden „vereinheitlichter Kodex„) wurde im Mai 2006 in Spanien als einheitliches Dokument verabschiedet. Im Juni 2013 wurde eine partielle Überarbeitung des vereinheitlichten Kodex beschlossen mit dem Ziel, die verschiedenen gesetzgeberischen Maßnahmen anzupassen, die sich auf mehrere ihrer Empfehlungen  auswirkten.

In den vergangenen Jahren haben die Initiativen im Zusammenhang mit den bewährten Praktiken im Bereich der Unternehmensführung zugenommen. Spanien  war von dieser Bewegung nicht ausgeschlossen und machte in diesem Bereich deutliche Fortschritte . Insbesondere wurde der Rahmen der Unternehmensführung in Spanien erweitert, um die Effizienz und Unternehmensverantwortung beim Management spanischer Gesellschaften zu verbessern und gleichzeitig die nationalen Standards auf das höchste Niveau zur Einhaltung der  internationalen Kriterien und Grundsätze  zu bringen.

Der neue Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen (der Good Governance Kodex) der CNMV vom 18. Februar 2015 erfüllt  vollständig  folgenden Ziele:

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Organe der Regierung und der Verwaltungen der spanischen Unternehmen, um die bestmögliche Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen.
  • Schaffung von Vertrauen und Transparenz für in- und ausländische Aktionäre und Investoren.
  • Verbesserung der internen Kontrolle und der Unternehmensverantwortung der spanischen Unternehmen.
  • Gewährleistung einer angemessenen Aufteilung der Aufgaben Pflichten und Haftung in den Unternehmen im Hinblick auf eine maximale Professionalität und Genauigkeit

In diesem Zusammenhang begann die Expertenkommission jene Probleme zu differenzieren, um den geltenden gesetzlichen Rahmen zu verbessern , was   zum Gesetz 31/2014 vom 3. Dezember führte.  Demzufolge änderte sich auch das Gesetz über Kapitalgesellschaften zur Verbesserung der Unternehmensführung,  woraus Empfehlungen für Folgemaßnahmen  nach dem “comply or explain“- Prinzip  festgelegt wurden, die   im Good Governance Kodex enthalten sind.

Überarbeitung des Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen

Der neue Good Governance Kodex enthält gewisse Neuerungen, die im Folgenden hervorgehoben werden:

  • Der Good Governance Kodex  passt sich einem neuen Format an,  das davon ausgeht, die Grundsätze zu unterscheiden und zu identifizieren, die jeweils konkrete und spezifische Empfehlungen liefern .

Diese Grundsätze sind in Absatz II des Good Governance Kodex zusammengefasst.

  • Eine große Anzahl von Empfehlungen des vereinheitlichten Kodex von 2006 wurde in  den Kodex als Rechtsnorm aufgenommen (in Angelegenheiten wie den ausschließlichen Befugnissen der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre/ Aktionärsversammlung oder des Verwaltungsrats, der gesonderten Abstimmung bei Vereinbarungen, der Stimmenaufteilung,  etc.). Daher sind sie  nicht Teil dieses Good Governance Kodex.

Im gleichen Sinne sind die Definitionen der verschiedenen Kategorien von  Aufsichtsratsmitgliedern erstmals in der Anordnung ECC / 461/2013 vom 20. März und seit kurzem auch im Gesetz über Kapitalgesellschaften enthalten, welches hingegen nicht im Good Governance Kodex zu finden ist.

  • Schließlich ist auf die Eingliederung der Empfehlungen für die  Gesellschafterverantwortung hinzuweisen.

Die Bedeutung der  Gesellschafterverantwortung in einem Unternehmen hat in der Praxis zunehmendes Gewicht und fordert daher eine gebührende Aufmerksamkeit seitens der Unternehmensführung, weswegen  sie nicht aus dem Good Governance Kodex gestrichen werden kann.

Source: CNMV

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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