Der Vertrag über den Kauf von Internetdomains in Spanien

Der Kauf von Domains hat sich zu einer Investition mit steigender Attraktivität entwickelt. Sie ermöglicht Unternehmen eine aktive und effiziente Präsenz im Internet zu erreichen. Über eine Domain zu verfügen, die mit dem Image, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens übereinstimmt, ist gewiss ein Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die Zugänglichkeit für potenzielle Online-Käufer.

Bei einem Domain-Kaufvertrag übermittelt ein Unternehmen oder eine Privatperson im Austausch gegen einen bestimmten Preis eine Internetdomain und bietet eine Reihe von Garantien darüber an, dass die Domain im alleinigen Eigentum des Käufers steht.

Um den Kauf durchzuführen, ist es unumgänglich sich auf die Unterstützung des sogenannten Domain-Verwalters zu verlassen. Bei dem Domain-Verwalter handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, welches die Domains im Namen des Eigentümers verwaltet und im Rahmen des technischen Kaufvorgangs die entsprechenden Anweisungen der Vertragsparteien ausführt.

Wichtigsten Pflichten der Vertragsparteien

  • Die erste außervertragliche Verpflichtung stützt sich auf die Sorgfaltspflicht des Käufers, herauszufinden, wer der aktuelle Inhaber der Domain ist. Hierfür ist notwendig, dass der Inhaber (in diesem Fall, Verkäufer) die Privatsphäre-Einstellung von WHOIS (öffentliches Domain-Verzeichnis) deaktiviert hat.
  • Der Verkäufer muss vom Verwalter die Freigabe der Domain beantragen, damit diese übertragen werden kann. Sobald die Freigabe erfolgt ist, teilt der Verkäufer dies dem Käufer mit und übermittelt dabei die aktuelle E-Mail des Verwalters.
  • Bei Erhalt der Freigabe-Mitteilung des Verkäufers, beantragt der Käufer mit Hilfe der oben genannten E-Mail beim Verwalter den Authorisierungscode.
  • Mit dem Authorisierungscode muss der Käufer dem Verwalter einen formellen schriftlichen Antrag zur wirksamen Übertragung der Domain zusenden.

Bezüglich der Zahlung des Preises mit Hinsicht auf die oben beschriebenen Schritte, nehmen die Parteien gewöhnlicherweise zwei voneinander getrennte Zahlungen vor:

  • Die erste Zahlung kann beispielweise 15 % des vereinbarten Preises betragen und muss innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung als Vorauszahlung oder Anzahlung erfolgen.
  • Die zweite Zahlung für den noch ausstehenden Betrag – in diesem Fall 85% – kann innerhalb von zwei Wochen nach der wirksamen Übertragung der Domain zugunsten des Käufers erfolgen.
  • Zwischen der ersten und letzten Zahlung muss der Verkäufer zusammen mit dem Verwalter alle technischen Verfahrensschritte, welche mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen, erfüllen.

In Anbetracht dessen, ist es von großer Bedeutung die technischen Schritte der Übertragung der Domain in Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Vertragsparteien klarzustellen. Anderenfalls gäbe es eine Lücke im Vertrag und wir würden nicht wissen, wer, zu welcher Zeit und für welchen Schritt verantwortlich ist.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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