Die Abtretung von Forderungen ist ein Rechtsinstrument, durch das ein Gläubiger (Abtretender oder Zedent) seine Forderungen an einen Dritten (Abtretungsempfänger oder Zessionar) überträgt. Der ursprüngliche Schuldner ist nicht Teil der Abtretungsvereinbarung, muss jedoch über diese informiert werden, damit die Abtretung ihm gegenüber wirksam wird.
In Spanien ist die Abtretung von Forderungen ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch geregelt und von den Gerichten allgemein anerkannt.
Unter den verschiedenen Funktionen der Forderungsabtretung ist ihre Verwendung als Zahlungsmittel für Verbindlichkeiten hervorzuheben. In diesem Zusammenhang kann der Schuldner ein ihm zustehendes Forderungsrecht zur Begleichung einer Verbindlichkeit als Alternative zur Geldzahlung abtreten. Dabei lassen sich zwei Hauptformen unterscheiden.
Abtretung an Zahlungs statt
Die Abtretung an Zahlungs statt (cesión en pago oder cesión pro-soluto) ist eine Form der Tilgung einer bestehenden Verpflichtung. In diesem Fall tritt der Schuldner eine Forderung, die er gegenüber einem Dritten hat, an seinen Gläubiger ab, um seine Schuld gegenüber diesem zu begleichen.
Es handelt sich also um eine Zahlung durch Übertragung von Vermögenswerten, bei der das Recht an der Forderung vollständig auf den Gläubiger übergeht, wodurch die Schuld vollständig erlischt, der Schuldner also von seiner ursprünglichen Verpflichtung befreit wird. Da es sich um ein anderes Zahlungsmittel als das ursprünglich vereinbarte handelt, ist naturgemäß die Zustimmung des Gläubigers erforderlich.
Abtretung zur Einziehung
Die Abtretung zur Einziehung (cesión pro solvendo) hingegen hat nicht die sofortige Erfüllung der ursprünglichen Verbindlichkeit des Schuldners zur Folge. In diesem Fall tritt der Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab, damit dieser sie verwalten und einziehen kann. Die ursprüngliche Verpflichtung erlischt aber nur insoweit, als der Gläubiger die abgetretene Forderung tatsächlich einzieht. Die Forderungsabtretung dient also nur Verwaltungs- und Beitreibungszwecken, die Inhaberschaft an der Forderung wird hingegen nicht übertragen.
Abtretung an Zahlungs statt (cesión pro-soluto) | Abtretung zur Einziehung (cesión pro solvendo) | |
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Zweck | Unmittelbare Tilgung der ursprünglichen Verbindlichkeit durch Übertragung der Forderung. | Erleichterung der Tilgung der Verbindlichkeit, ohne dass diese vor dem Zeitpunkt der Einziehung erlischt. |
Auswirkungen | Die Verbindlichkeit erlischt mit der Übertragung der Forderung, wenn der Gläubiger diese als Erfüllung akzeptiert. | Die Verbindlichkeit erlischt nur, wenn der Gläubiger die abgetretene Forderung tatsächlich einziehen kann. |
Risiko | Der Gläubiger (Zessionar) übernimmt das Insolvenzrisiko des abgetretenen Schuldners. | Der Schuldner (Zedent) bleibt zahlungspflichtig, wenn der Gläubiger die Forderung nicht einzieht. |
Rechtsnatur | Zahlung durch Übertragung von Vermögenswerten. | Abtretung einer Forderung zum Zwecke der Verwaltung und Einziehung. |
Wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Modalitäten
Letztlich ist die Abtretung von Forderungen ein vielseitiges Rechtsinstrument, das sowohl zur Tilgung bestehender Verpflichtungen (Abtretung an Zahlungs statt) als auch zur Erleichterung ihrer Erfüllung (Abtretung zur Einziehung) eingesetzt werden kann. Die Wahl zwischen den beiden Modalitäten hängt vom Willen der Parteien und den besonderen Umständen des Rechtsverhältnisses ab. Es ist von grundlegender Bedeutung, die Unterschiede zwischen den beiden Konstruktionen zu verstehen und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Abtretung sicherzustellen.
Wenn Sie weitere Informationen zur Abtretung an Zahlungs statt und zur Inkassozession als Mittel zur Erfüllung von Verpflichtungen in Spanien benötigen,