Eckpunkte zur Einhaltung der DSGVO

Die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist für jedes in Europa tätige Unternehmen zwingend. Die neue Verordnung befasst sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Verwendung.

Eckpunkte zur Einhaltung des DSGVO

  1. Aktualisieren Sie juristische Dokumente und führen Sie interne Prüfungen durch
    So können Sie ermitteln, was für das Unternehmen alles notwendig ist, um sie an die DSGVO anzupassen.
  2. Fordern Sie die Berechtigung oder Erlaubnis ein, um Daten verarbeiten zu können
    Wenn die aktuelle Zustimmung, die dem Unternehmen zur Verfügung steht, nicht die neue Regelung erfüllt, muss diese erneut angefordert werden.
  3. Führen Sie ein Datenverarbeitungsaudit durch
    Kunden müssen informiert werden, weshalb ihre Daten gespeichert werden und wie mit diesen gearbeitet wird sowie Mitarbeiterdaten müssen aktualisiert werden.
  4. Bereiten Sie eine informative Mitteilung an das Angestelltenteam vor
    Die Angestellten müssen wissen, was die DSGVO ist und auf welche Art sie sich auf das Unternehmen auswirken kann, damit die von den Vorschriften geforderten Verfahren durchgeführt werden können.
  5. Sie müssen über ein Datenlöschungssystem verfügen
    Das Unternehmen muss über ein effizientes und effektives System zur Löschung der angeforderten oder nicht mehr benötigten Daten verfügen.
  6. Entwickeln Sie eine Strategie für das Krisenmanagement
    Es muss eine Krisenbewältigungsstrategie für den Fall, dass eine solche angewendet werden muss, festgelegt werden.
  7. Benachrichtigung der Einhaltung
    Sobald die verschiedenen Kanäle aktualisiert wurden (Website, Soziale Netzwerke und verschiedene Datenträger), muss das Unternehmen darüber informieren, dass es die Verordnung einhält.
  8. Zugangskanäle
    Benutzer, die an einem Teil der Daten des Unternehmens interessiert sind, müssen die angeforderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
  9. Beachtung der Minderjährigkeit von unter 16-Jährigen
    Kinder unter 16 Jahren benötigen die Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  10. Einrichtung der Figur des Datenschutzbeauftragten (DPD)
    Die EU empfiehlt, die Figur des Datenschutzbeauftragten einzuführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der DSGVO beachtet und eingehalten werden. Dabei kann es sich um einen externen Fachmann oder um einen Angestellten handeln, welcher diese Funktionen übernimmt.

Um noch mehr Informationen über die Erfüllung der DSGVO zu erhalten, können Sie die Website der spanischen Datenschutzagentur AEPD konsultieren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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