Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsgründung in Spanien: Gesetz schreibt neue Verfahren vor

In Spanien gibt es mit dem Unternehmergesetz ab 2013 zwei neue elektronische Formen der Gründung einer Gesellschaft, je nach dem, ob eine Mustersatzung verwendet wird oder nicht. Es ist eine papiergebundene Gründung mit physischer Einreichung beim Register, eine papiergebundene Gründung mit elektronischer Einreichung durch das Notariat oder eine elektronische Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Mustersatzung möglich.

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Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

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Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Beschreibung der Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte.

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Die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen in Spanien

Durch den Gesetzesentwurf zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Spanien soll die Gesellschaftsgründung in Spanien vereinfacht werden. Eine GmbH kann in Spanien auf elektronischem Weg gegründet werden. Eine spanische GmbH muss ein Kapital von mindestens 3.100 Euro haben. Ausserdem muss zur Gründung eine Mustersatzung verwand werden.

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Das neue spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften in Spanien

Am 2. Juli wurde in Spanien durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zugestimmt. Die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien werden dadurch alle in einem Gesetzestext vereint.

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Gründung einer GmbH oder Sociedad Limitada in Spanien

Die GmbH spanischen Rechts, die sog. Sociedad Limitada (S.L.), ist die in Spanien am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform. Der Name der spanischen SL kann grundsätzlich frei gewählt werden. In der Gesellschaftssatzung sind neben dem Gesellschaftssitz vor allem das Stammkapital und seine Stückelung anzugeben. Es muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. Eine Einmanngesellschaft muss durch den Namenszusatz Sociedad Unipersonal spezifisch darauf hinweisen.

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