Gesellschaftsgründung in Spanien: Gesetz schreibt neue Verfahren vor
In Spanien gibt es mit dem Unternehmergesetz ab 2013 zwei neue elektronische Formen der Gründung einer Gesellschaft, je nach dem, ob eine Mustersatzung verwendet wird oder nicht. Es ist eine papiergebundene Gründung mit physischer Einreichung beim Register, eine papiergebundene Gründung mit elektronischer Einreichung durch das Notariat oder eine elektronische Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Mustersatzung möglich.