Die Unternehmens- oder Gesellschaftsverfassung bezieht sich auf die Strukturen des Managements und auf die Kontrolle von Unternehmen sowie auf die Normen, durch welche die Beziehungen zwischen den Eigentümern, dem Verwaltungsrat und anderen Beteiligten geregelt sind. Durch diese Verfassung sollen die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter geschützt und jeglicher Konflikt vermieden, ausgehandelt oder gelöst werden. Die Zunahme von Onlineunternehmen und Onlinehandel machen eine Beratung im E-Commercerecht zu einer Notwendigkeit für alle. Die Anpassung an die E-Commerce-Vorschriften ist ausschlaggebend um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden.

Spanische Justiz schützt Inhaber von Vorzugsanteilen

Spanische Gerichte schützen Käufer von Vorzugsanteilen (sogenannte Preferentes) normalerweise. Bis 2011 ein boomender Verkauf von Vorzugsanteilen durch Finanzinstitute in Spanien einsetzte. Wurde nicht richtig über die Risiken informiert, werden die Finanzinstitute in Spanien oftmals zur Erstattung der Anlagebeträge verurteilt. Bei Nichteinhaltung der Informationspflicht durch spanische Finanzinstitute ist eine sachgerechte juristische Beratung von grundlegender Bedeutung, wenn es um die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Finanzinstitut geht.

Die Liquidierung von Gesellschaften in Spanien

Die Liquidierung einer Gesellschaft besteht vor allem darin, die Rechtsbeziehungen zu Dritten zu beenden. Bei der Auflösung handelt es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital, kurz LSC) sieht für eine geordnete Liquidierung die Auflösung, Liquidierung und das Erlöschen vor.

Förderung der Investitionen von Risikokapitalfonds in Spanien

Staatliche Investitionen sind ein wichtiges Instrument für die spanische Regierung, gegen die Wirtschaftskrise anzugehen. Dadurch soll ein attraktives Investitionsklima geschaffen und private Investitionen in Spanien gefördert werden. Die erste Ausschreibung bezieht sich auf zwei Bereiche: Wachstums- und Risikokapital

Vergütungspolitik der Gesellschaft in Spanien: die Aktionäre entscheiden

Die Vergütungspolitik von Kapitalgesellschaft in Spanien laut Kapitalgesellschaftengesetz legt fest, dass die Vergütung der Verwalter angemessen sein muss und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie den ihnen zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechen sollte.

Gesellschaftsgründung in Spanien: Gesetz schreibt neue Verfahren vor

In Spanien gibt es mit dem Unternehmergesetz ab 2013 zwei neue elektronische Formen der Gründung einer Gesellschaft, je nach dem, ob eine Mustersatzung verwendet wird oder nicht. Es ist eine papiergebundene Gründung mit physischer Einreichung beim Register, eine papiergebundene Gründung mit elektronischer Einreichung durch das Notariat oder eine elektronische Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Mustersatzung möglich.

Gewährleistung der Markteinheit für die Tätigkeit von Unternehmen in Spanien

Das Gesetz erlaubt es, ein Produkt oder eine Leistung, die gemäß dem Recht einer Autonomen Gemeinschaft hergestellt bzw. erbracht werden, an jedem Ort im gesamten spanischen Staatsgebiet anzubieten. Mit dieser Vorschrift wird der freie Verkehr von Gütern und Dienstleistungen im gesamten Staatsgebiet gewährleistet.

Abogados en España

Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung von Unternehmern in Spanien

Das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer und deren Internationalisierung wurde von der spanischen Regierung am 19. September 2013 verabschiedet. Dadurch wird es für ausländische Investoren einfacher, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

Das Recht der Gesellschafter in Spanien auf Austritt wegen Nichtauszahlung von Dividenden

Das Recht der Gesellschafter auf Teilhabe an Gewinnen der Gesellschaft ist ausdrücklich in Artikel 93 a) des spanischen Gesetzes über die Kapitalgesellschaften (GKG) festgeschrieben. Wenn der Gesellschafter austreten will, ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, diesem Gesellschafter den Wert seiner Gesellschaftsanteile zu einem angemessenen Preis zurückzuerstatten.

Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Beschreibung der Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte.