Durch das Immobilienrecht werden Immobiliengeschäfte von Grundeigentum und Immobilien sowie deren dingliche Rechte geregelt, z.B. der Kauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Mietverträge. Mit dem Stadtplanungsrecht werden die Stadtplanung, die Raumordnung und die Grundstücksverwertung geregelt sowie die Rechte und Verpflichtungen des Grundstückseigentümers festgelegt.

edificación

Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG)

Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.

promotor de construcción

Definition und Verpflichtungen des Bauträgers in Spanien

Die Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.

agentes edificación

Die Bauagenten in Spanien: Definition und Arten

Das Baordnungsgesetz in Spanien (Ley de Ordenación de Edificación) sieht in Artikel 8 vor, alle Beteiligten in einem Bauprozess als Bauagent bezeichnet werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Personen diese Bedingung erfüllen und welche verschiedenen Arten von Bauagenten in Spanien bestehen.

Immobiliensuche und Immobilienkauf in Spanien

Immobiliensuche in Spanien können mithilfe des Internets, eines Immobilienberaters oder eines Maklers ausgeführt werden. Bei Rückgriff auf Makler sowie zur Stunde des Immobilienkaufs ist Obacht geboten, da Maklergebühren anfallen und nur notarielle Beurkundung Gutglaubensschutz gegenüber Dritten herstellt.

Immobilienfinanzierung beim Immobilienkauf in Spanien

Die Immobilienfinanzierung beim Immobilienkauf in Spanien durch Hypothek und weitere Dienstleistungen werden für gewöhnlich von der Bank übernommen. Kreditnehmer laufen Gefahr, dass Kosten für Schätzung, notarielle Beurkundung und Eintragung der Hypothek ins Grundbuch auf sie abgewälzt werden.

Kostentragung und Steuern beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Immobilienkauf in Spanien treten verschiedene Kosten auf. Ohne nötige Vorsorge bleibt die Kostentragung häufig am Käufer hängen. Zudem fallen verschiedene Steuern an, die sich für Käufer und Verkäufer unterscheiden.

Warum in Spanien investieren?

Unser rechtlicher Leitfaden über die Investition in Spanien umfasst vier Hauptteile, die sich auf das „Warum, Was, Wie und Wo“ dieser Geldanlagen konzentrieren. Unser Ziel ist es, die Vorteile, die der spanische Markt momentan bietet, aufzuzählen und einen Leitfaden anzubieten, der die Lage aus einer juristischen Perspektive erläutert.

Haftung des Immobilienverkäufers in Spanien

Der Immobilienverkäufer muss die Risiken in Bezug auf das an den Käufer verkaufte Gebäude übernehmen, das heißt, dass er für mögliche Fehler und Mängel der Immobilie, die nach ihrem Verkauf auftreten können, haftet. Das spanische Zivilgesetzbuch und das Gesetz zur Regelung des Baus von Gebäuden « Baugesetz (LOE) 38/1999 vom 5. November » (LOE) legen die unterschiedlichen Haftungsarten sowie die Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen fest.

Der Verkauf von im Bau befindlichen Immobilien in Spanien

Eine im Bau befindliche Immobilie zu verkaufen, bedeutet, einen Kaufvertrag über ein Gebäude abzuschließen, das noch nicht errichtet wurde, bei der sich die Parteien aber hinsichtlich seiner Existenz und somit seiner Errichtung sowie seines Preises geeinigt haben. Die Parteien schließen also einen Kaufvertrag über eine künftige Sache ab, die diverse spezifische Eigenschaften mitbringt.

Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien in Spanien

Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien kommt einem Kaufvertrag über eine künftige Sache gleich. Die künftige Sache existiert zwar nicht, ihre Existenz ist aber von den Parteien vorgesehen. Folglich einigen sich die Parteien über die Sache, die Gegenstand des Vertrags ist, im vorliegenden Fall eine zu errichtende Immobilie, über den Preis, das Vorgehen zur Festsetzung des besagten Preises, die Verpflichtungen sowie die Bedingungen hinsichtlich der Übertragung der Immobilie, sobald sie erbaut wurde.