Durch das Immobilienrecht werden Immobiliengeschäfte von Grundeigentum und Immobilien sowie deren dingliche Rechte geregelt, z.B. der Kauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Mietverträge. Mit dem Stadtplanungsrecht werden die Stadtplanung, die Raumordnung und die Grundstücksverwertung geregelt sowie die Rechte und Verpflichtungen des Grundstückseigentümers festgelegt.

Elemente Mietvertrags Kaufoption

Wesentliche Elemente des Mietvertrags mit Kaufoption in Spanien

Der Mietvertrag mit Kaufoption ist ein atypischer Vertrag in Spanien. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter ist es wichtig, dass sie die grundlegenden Elemente, Vor- und Nachteile kennen.

Mietvertrag mit Kaufoption

Der Immobilienmietvertrag mit Kaufoption

Der Mietvertrag mit Kaufoption ermöglicht die Vermietung einer Immobilie für einen bestimmten Zeitraum und räumt dem Vermieter am Ende dieses Zeitraums das Recht ein, die Immobilie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen.

Anzahlungsvertrag

Der Anzahlungsvertrag bei Immobilientransaktionen in Spanien

Damit der Anzahlungsvertrag für beide Parteien gültig und bindend ist, müssen verschiedene Kaufbedingungen festgehalten werden. Dies sind zum Beispiel der Preis, die Zahlungsart und –mittel, der Zustand der Immobilie, tatsächlich, im Register und in den Behörden. Ferner werden die Aufteilung der Kosten und Steuerpflichten der Transaktion geregelt. Unser Experte in Immobilienrecht, Nicolás Melchior, erklärt dies im folgenden Beitrag:

Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)

Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)

2009 wurde mit dem Ziel, den Immobilienmarkt anzukurbeln, die Rechtsfigur der SOCIMI geschaffen. Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, deren hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Vermarktung und die Sanierung von zur Vermietung bestimmten städtischen Immobilien ist.

construcción

Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern

Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.

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Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG)

Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.

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Definition und Verpflichtungen des Bauträgers in Spanien

Die Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.

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Die Bauagenten in Spanien: Definition und Arten

Das Baordnungsgesetz in Spanien (Ley de Ordenación de Edificación) sieht in Artikel 8 vor, alle Beteiligten in einem Bauprozess als Bauagent bezeichnet werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Personen diese Bedingung erfüllen und welche verschiedenen Arten von Bauagenten in Spanien bestehen.

Immobiliensuche und Immobilienkauf in Spanien

Immobiliensuche in Spanien können mithilfe des Internets, eines Immobilienberaters oder eines Maklers ausgeführt werden. Bei Rückgriff auf Makler sowie zur Stunde des Immobilienkaufs ist Obacht geboten, da Maklergebühren anfallen und nur notarielle Beurkundung Gutglaubensschutz gegenüber Dritten herstellt.

Immobilienfinanzierung beim Immobilienkauf in Spanien

Die Immobilienfinanzierung beim Immobilienkauf in Spanien durch Hypothek und weitere Dienstleistungen werden für gewöhnlich von der Bank übernommen. Kreditnehmer laufen Gefahr, dass Kosten für Schätzung, notarielle Beurkundung und Eintragung der Hypothek ins Grundbuch auf sie abgewälzt werden.