Kosten und Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Spanien

Nachdem das Gesetz des Unternehmers und seiner Internationalisierung jüngst in Kraft getreten ist, wird erwartet, dass sich die Zahl der Ausländer, die in spanische Immobilien investieren, weiter erhöht, um so ein Visum und eine spanische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wer sich als Ausländer für den Kauf einer spanischen Immobilien interessiert, sollte die damit verbundenen Kosten kennen und sich mit dem spanischen Steuersystem vertraut machen. Nur so kann der Anleger die Rentabilität seiner Investition beurteilen und den gesamten finanziellen Aufwand, den der Kauf mit sich bringt.

Im Folgenden werden wir uns auf die üblichen Gebühren bei dem Kauf von Immobilien konzentrieren.

Die Hauptausgaben sind die folgenden:

  • Die Notarkosten, die durch die öffentliche Beurkundung entstehen,
  • Die Registrierungskosten: für die Eintragung des Titels in das Grundbuch

Im Folgendes werden die eben genannten Kosten näher erläutert:

Notarkosten

Diese Kosten entstehen durch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Sie bestimmen sich nach einer gesetzlich geregelten festen Gebührentabelle (Königliches Dekret 1426/1989 vom 17. November zur Festlegung der Gebührentabelle für Notare). Dies bedeutet, dass im Prinzip dieselben Notarkosten bei jedem Notar anfallen. Die Gebühr bestimmt sich auf der Basis verschiedener Kriterien. Eines der Hauptkriterien ist die Höhe des Kaufpreises. Es sind aber auch andere Aspekte zu berücksichtigen wie der Umfang der Urkunde, d.h. deren Seitenanzahl. Natürlich hängt der endgültige zu zahlende Betrag auch von der angeforderten Anzahl der Kopien der Kaufurkunde ab und von der Art der Kopien, d.h. ob es sich um eine beglaubigte Ausfertigung (Erstausfertigung oder beglaubigte Kopie) oder um eine nicht beglaubigte Kopie (einfache Abschrift) handelt.

Lediglich als Beispiel und auf der Grundlage, dass dieser Berechnung nur eine Annäherung darstellt, kann von einer Notargebühren für die Beurkundung eines Vertrags für einen Kauf zu einem Preis von 500.000 Euro von ungefähr 800 Euro ausgegangen werden. Wenn zusätzlich eine Hypothek notariell zu beurkunden ist, so erhöht sich die Gebühr.

Gebührenordnung des Grundbuchamts

Diese Gebühr teilt gewisse Gemeinsamkeiten mit der Notargebühr, sie ist ebenfalls gesetzlich geregelt (Königliches Dekret 1427/1989 vom 17. November zur Festlegung der Gebührentabelle für das Grundbuchamt). Die Höhe hängt von dem Kaufpreis ab und es können ebenfalls Abweichungen in bestimmten Fällen gegeben sein. Um eine ungefähre Angabe zu machen ist bei einem Preis von 500.000 Euro ein Betrag von ca. 400 Euro zu erwarten.

María Valencia

 Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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