Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die tägliche Arbeitszeit im Unternehmen in Spanien
Die jüngsten Urteile des Oberlandesgerichts weisen auf die Pflicht der Unternehmen mit Sitz in Spanien hin, die tägliche Arbeitszeit ihrer Angestellten unabhängig von der Unternehmensgröße zu kontrollieren. Nur durch diese vorherige Kontrolle können sie abgeleistete Überstunden nachweisen.
