Ausübung des Rechts auf Entfernung von Inhalten in Google Deutschland
Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014, mit welchem entschieden wurde, dass Suchmaschinen bei der Internetsuche dafür verantwortlich sind, dass die Persönlichkeitsrechte der Benutzer im Web gewahrt werden, stellt die Suchmaschine Google nun den Benutzern ein Formular zur Verfügung um die Löschung von Verknüpfungen zu veralteten oder unangemessenen Informationen, welche deren privates Leben betreffen, zu beantragen.