Wie errichtet man ein Testament in Spanien?

Nach spanischem Erbrecht gibt es drei Testamentsarten: das eigenhändige, das offene und das geschlossene Testament. Das spanische Erbrecht ist in Art. 657 ff des spanischen BGB (Código Civil, Cc) geregelt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt auch die Testierunfähigkeit; dazu zählen minderjährige, geistig ingeschränkte und behinderte Menschen.

Die Funktionen des Mediators beim Abschluss einer aussergerichtlichen Zahlungsvereinbarung in Spanien

Die Vertraulichkeit ist laut dem Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren eine grundlegende Pflicht, deren Verletzung einen Haftungsgrund darstellt. Im Rahmen der Insolvenzmediation in Spanien braucht die Vertraulichkeitspflicht jedoch eine besondere Behandlung, um den korrekten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu garantieren.

Elina Vasileva | Mariscal & Abogados

Elina Vasileva, August – Oktober 2014

Ich berichte über meine Erfahrung als Rechtsreferendarin in der Kanzlei Mariscal & Abogados in Madrid. Ich habe meine Wahlstation in dem Zeitraum 01.08.2014-31.10.2014 im sonnigen Spanien absolviert. Ich bin nach Spanien gezogen, da ich in einem internationalen Umfeld arbeiten, spanisches Recht lernen und das Berufsleben in Spanien miterleben wollte. Mariscal Abogados war die perfekte Ausbildungsstelle […]

Neue Steuerliche Aspekte des Insolvenzgesetzes in Spanien

Spanien hat dringende Massnahmen zur Restrukturierung und Refinanzierung von Unternehmensschulden eingeführt. Die Regelungen enthalten auch Massnahmen von steuerlichem Charakter, die den insolvenzrechtlichen Rechtsrahmen verbessern sollen. Die Neuerungen vereinfachen den Konsens zwischen Schuldner und seinen Gläubigern. Der Wert der Aktiva soll gesteigert und die Verbindlichkeiten reduziert oder aufgeschoben werden, um so letztlich die Insolvenz des Schuldners abzuwenden.

Arbeitsrechtliche Änderungen bezüglich der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien

Durch die arbeitsrechtlichen Änderungen im Rahmen der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien soll der Zufluss von Investitionen (Kapital) und Talenten (Fachkräfte) nach Spanien gesteigert und vereinfacht werden.

Praktische Aspekte des Immobilienkaufs in Spanien

Fünf einfache Schritte ermöglichen den sicheren Immobilienkauf in Spanien: Überprüfung der Rechtssituation der Wohnung, Analyse der bestehenden hypotekarischen Belastung, Formalisierung des Immobilienkaufs vor einem Notar, Zahlung der Steuern und Grundbucheintrag.

Auswirkungen der kommenden Steuerreform in Spanien auf Selbständige und Unternehmen

Der spanische Ministerrat hat im Juni 2014 den Vorentwurf einer Steuerreform angenommen, der besonders für Selbständige und Unternehmen eine positive Auswirkungen haben wird und deren Wettbewerbsfähigkeit steigern soll. Betroffen von den Reformen sind besonders die Körperschaftssteuer (IS) und die Einkommenssteuer (IRPF).

Das Vertretungsrecht von Gesellschaftern in der Hauptversammlung von Kapitalgesellschaften in Spanien

In Spanien können sich Gesellschafter von Kapitalgesellschaften im Rahmen der Hauptversammlung durch ihren Ehegatten, einen Abkömmling oder einen Vorfahren vertreten lassen. Dies wird vom spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz vorgesehen. Dazu müssen verschiedene Arten von Vollmachten je nach Person vorgelegt werden.

Gesunkener Sozialversicherungsbeitrag für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien

Eine Gesetzesänderung zur Förderung der Beschäftigung in Spanien ermöglicht, dass Unternehmen ab Februar 2014 nur 100 Euro Sozialversicherungsbeitrag für bestimmte Arbeitnehmer zahlen, wenn sie diesen einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben. Im Folgenden werden die Voraussetzungen aufgeführt, die Unternehmen erfüllen müssen, um Anspruch auf die genannten Beitragssenkungen zu haben.

Das neue spanische Handelsgesetzbuch: Handelspflichten und Handelsverträge

Das neue spanische Handelsgesetzbuch hat verschiedene Handelspflichten und die Regelungen für Handelsverträge geändert. Betroffen sind auch Regelungen über Wertpapiere, Zahlungsinstrumente und Kredite. Weitere Modernisierungen betreffen die Regelungen über Schecks, den Schuldschein und die Wechselpapiere.