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78 Suchergebnisse für: Kapitalgesellschaften Gesetz

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Vorabinformation vor der Hauptversammlung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt die schriftliche oder mündliche Anforderung von Berichten während der Hauptversammlung. Das Geschäftsleitungsorgan ist verpflichtet, den Gesellschaftern diese Informationen bereitzustellen. Eine Verweigerung der Informationen ist nicht zulässig, wenn das Verlangen durch Gesellschafter unterstützt wird, die mindestens 25% des Stammkapitals vertreten.

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Die bedingte Vergütung des Verwalters in Spanien

Eine Entscheidung der Ministerialabteilung für Register und Notariatswesen stellte fest, dass die Vergütung des Verwalters einer Kapitalgesellschaft nicht durch eine bestimmte Tätigkeit des Verwalters selbst bedingt sein darf. Die DGRN sieht weiterhin kein Hindernis darin, dass einige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eine Vergütung erhalten und andere nicht

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Die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen in Spanien

Durch den Gesetzesentwurf zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Spanien soll die Gesellschaftsgründung in Spanien vereinfacht werden. Eine GmbH kann in Spanien auf elektronischem Weg gegründet werden. Eine spanische GmbH muss ein Kapital von mindestens 3.100 Euro haben. Ausserdem muss zur Gründung eine Mustersatzung verwand werden.

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Erste Erfahrungswerte zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

Die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) ist sehr aufwendig. Die Positionierung auf dem europäischen Binnenmarkt als wahrhaft europäisches Unternehmen ist ein Hauptgrund für Unternehmen, sich für diese Gesellschaftsform zu entscheiden. Namhafte Unternehmen wie die Allianz SE, Porsche Automobil Holding SE, BASF SE und MAN Diesel SE haben sich für den Weg der Europäischen Gesellschaft entschieden.