Podiumsdiskussion: Die „must“ beim deutschen und spanischen Arbeitsvertrag

Die Kanzleien Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Mariscal & Abogados in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Spanien haben am Dienstag den 29. Januar 2019 eine Podiumsdiskussion zum Thema Die „must“ eines Arbeitsvertrags in Deutschland und Spanien gestaltet.

Die Podiumsdiskussion erläuterte die problematischen Aspekte des Arbeitsvertrages für ein Unternehmen nach der deutschen und spanischen Rechtsordnung.

Insbesondere wurden folgende Themen behandelt:

Die Arten von Arbeitsverträgen in Deutschland und Spanien mit dem Fokus auf die Anwendbarkeit von Zeitarbeitsverträgen in den jeweiligen Ländern Gestaltung und Voraussetzungen eines Vertrages. Ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich? Ist der Vertrag in digitaler Form gültig?
Zulässige Anwendung der Zeitarbeit Die Rolle des Praktikanten und Vermeidung der Scheinselbständigkeit
Gültigkeit von speziellen Klauseln wie das Wettbewerbsverbot oder die Probezeit Eingeschränkte Möglichkeit der Kontrolle von Angestellten durch den Arbeitgeber (E-Mail Accounts, Dokumente auf dem PC, Anruferlisten, etc.)
Abfindung und Kündigungsschutz des Arbeitnehmers Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen

An der Podiumsdiskussion haben Frau Stefanie Prehm, Fachanwältin für das deutsche Arbeitsrecht und Partnerin bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, und Herr Karl H. Lincke, Abogado und Rechtsanwalt, sowie Partner von Mariscal & Abogados, teilgenommen. Er hat unter Einbeziehung des Publikums Fragen gestellt und Sachthemen vorgegeben, um zu einer angeregten, dynamischen und praktischen Diskussion zu animieren sowie den Teilnehmern Antworten geben.

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu der Elite der deutschen Wirtschaftsrechtkanzleien und verfügt über 10 nationale sowie 6 internationale Standorte; das Team besteht aus 380 Berufsträgern.

Mariscal & Abogados ist eine Kanzlei mit Hauptsitz in Madrid und zeichnet sich durch seine starke internationale Ausrichtung aus. Seit der Gründung im Jahre 2001 bietet die deutschsprachige Abteilung der Kanzlei deutschen, österreichischen und schweizerischen Unternehmen, Rechtsberatung in Spanien an.