
Kann eine Gesellschaft in Spanien einen ausländischen Geschäftsführer bestellen?
Die Möglichkeit, einen ausländischen Geschäftsführer zu bestellen, ist einer der wichtigsten Punkte für ausländische Personen und/oder Unternehmen, die beabsichtigen, eine Kapitalgesellschaft in Spanien zu gründen.

Die SA und SL werden ausschließlich virtuelle Gesellschafterversammlungen abhalten können
Mittels des Gesetzes Ley 5/2021, vom 12. April, durch das die konsolidierte Fassung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften geändert wird, wird die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen der Gesellschafter und Aktionäre ausschließlich virtuell abzuhalten.

Unternehmen und Fernarbeit in Spanien, was passiert nach dem Ende des Alarmzustandes?
Das Ende des Alarmzustandes bestimmt den 9. August als Endtermin der Fernarbeit, welche an den Alarmzustand geknüpft ist. Jedoch öffnet das Inkrafttreten des Fernarbeitsgesetzes RDL 28/2020 die Tür zu Homeoffice-Mischformen in Unternehmen, wobei sie ihre Arbeitsabläufe noch auf das neue Gesetz werden anpassen müssen.

Die maximale Versicherungssumme und ihr Gegensatz zu den Geschädigten
Im spanischen Recht gibt es weder eine abschließende Lösung hinsichtlich des Kriteriums, das für die Aufteilung der maximalen Versicherungssumme auf die Geschädigten gilt, noch hinsichtlich des geeigneten Gerichtsverfahrens für ihre anteilige Aufteilung.

Neue Berechnungsregeln für Massenentlassungen in Spanien
Ein neues EuGH Urteil stellt die Auslegung der spanischen Rechtsprechung zur Berechnung von Grenzwerten für Massenentlassungen, auch bekannt als „die Zeitregelungen“, infrage.

Gesellschaftsgründung online? Ja, das geht mit der neuen EU-Richtlinie
Mit der neuen europäischen Richtlinie können zukünftige Gesellschaftsgründer viel Papierkram und Zeit sparen. So werden sowohl die Gesellschaftsgründung als auch Behördengänge oder der Gang zum Notar per Online-Verfahren in den Mitgliedsstaaten möglich sein.

Strafen für die Nichthinterlegung von Jahresabschlüssen in Spanien
Spanische Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen und beim Handelsregister zu hinterlegen. Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 2/2021 am 1.2.2021 wird die Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen möglich.