Grüner Wasserstoff: Aktueller gesetzlicher Rahmen zur Projektentwicklung in Spanien

Grüner Wasserstoff ist ein das neue Lieblingsthema der Energiebranche! Dabei handelt es sich um die Verknüpfung von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen (Sonne, Wind o.ä.) mit einem Modul zur Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse – also aus Wasser. Klingt erstmal super!

Spanien könnte dank viel Sonne, Wind und günstigem Boden den idealen Ort zur Projektentwicklung darstellen. In Spanien laufen die ersten Pilotprojekte, das Interesse an der Projektentwicklung steigt exponentiell. Wissen Sie, wie es rechtlich geht?

Grüner Wasserstoff als sauberer Treibstoff der Zukunft?

In der Praxis stellen sich noch allerlei Fragen.

Ähnlich wie im europäischen Umfeld, sieht das spanische Recht keine einheitliche Regelung für grüne Wasserstoffprojekte dieser Art vor. Aus rechtlicher Sicht sind solche Projekte getrennt zu behandeln:

  • Einerseits, die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen, dies gilt als Aktivität der Energiebranche – der Anlagenbau richtet sich nach Energierecht, im eigentlichen Sinne.
  • Andererseits, die Produktion von Wasserstoff. Auch wenn das entsprechende Modul (d.h. der Elektrolyseur) direkt an eine Anlage der erneuerbaren Energien gekoppelt ist (z.B. eine PV-Anlage), gilt die Wasserstoffproduktion rechtlich als industrielle Aktivität der Chemiebranche. Dies impliziert die Anwendbarkeit eines komplett eigenen Regelungswerks!

Für beide Teile der Anlage müssen die jeweils gemäß anwendbarem Gesetz notwendigen Genehmigungen und Lizenzen eingeholt und zusätzliche rechtliche Auflagen erfüllt werden.

Projektentwicklung für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie

Für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie bedeutet dies i.d.R. die Einholung der üblichen Genehmigungen und Lizenzen; der Projektentwicklungsprozess ist in der Praxis weitläufig bekannt und folgt folgender Struktur:

  • Flächensicherung unter Beachtung der korrekten Klassifizierung des Baulandes
  • Ggf. Sicherung des Netzanschlusspunktes und der Einspeisegenehmigung, unter Beachtung der notwendigen Hinterlegung der in Spanien geforderten Sicherheit i.H.v. EUR 40 pro kW/h.
  • Vorläufige verwaltungsrechtliche Genehmigung des Projektes sowie verwaltungsrechtliche Genehmigung der technischen Projektplanung
  • Ggf., Erklärung öffentlichen Interesses
  • Baugenehmigung durch die örtliche Behörde
  • Betriebsgenehmigung, ggf. nebst der Erfüllung von weiteren Formalien zur Inbetriebnahme, je nach Standort und Charakteristika der Anlage. Zu beachten ist auch die Eintragung in die entsprechenden Register.

Zusätzliche Bedingungen für die Produktion von Wasserstoff

Zusätzlich sind die rechtlichen Bedingungen für die Produktion von Wasserstoff einzuhalten.

Dabei handelt es sich insbesondere um umweltrechtliche Auflagen, der Genehmigungsprozess ist umfangreich. Außerdem muss der Boden für die Wasserstoffproduktion aus stadtplanungsrechtlicher Sicht als industriell eingestuft sein.

Eine sektorale verwaltungsrechtliche Genehmigung ist nur notwendig, wenn eine Einspeisung in das Gasnetz geplant wird (Power to Gas) -in Spanien ist dies, ähnlich wie im europäischen Umfeld, noch so ein Thema (…derzeit ist grundsätzlich eine Konzentration von 5 % zulässig)-.

Zusätzlich sich weitere Auflagen für die Inbetriebnahme und den Betrieb der Anlage zu bedenken, sowohl basierend auf nationalem Recht (Umwelthaftung, Sicherheitsvorschriften, Meldepflichten…) als auch auf Europarecht (zu beachten sind insbesondere die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) zur Mitteilung an die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) und die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission)).

Im Einzelfall empfiehlt es sich unbedingt, den jeweiligen Genehmigungsprozess direkt mit den zuständigen Behörden abzuklären. In der Praxis ist in dieser Hinsicht noch mit wenigen Erfahrungswerten seitens der Behörde zu rechnen, der Einbezug von Experten könnte sich also lohnen.

Geplante gesetzliche Neuerungen

Für die Zukunft ist mit gesetzlichen Neuerungen zu rechnen, welche die Entwicklung von grünen Wasserstoffprojekten erleichtern. Ob, wann und wie es zu diesen Neuerungen kommt, ist derzeit unklar – der spanische Routenplan für Wasserstoff (Hoja de Ruta para el Hidrógeno Verde) lädt in dieser Hinsicht zu etwas Optimismus ein. Es bleibt spannend!

Pia V. Kohrs

Falls Sie weitere Informationen zum Thema grünen Wasserstoff oder Projektentwicklung in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung zu Projekten für erneuerbare Energien in Spanien, unter anderem im Bereich der Windenergie, Solarenergie, sowie im Bereich der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) oder Wasserkraft. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.