
Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien bis zum 14. März 2021
Das am 18. November 2020 veröffentlichte Gesetzesdekret 34/2020 sieht eine Verlängerung des (bisher bis zum 31. Dezember 2020 festgelegten) Insolvenzmoratoriums bis zum 14. März 2021 vor (RD 34/2020).

Die gesellschaftsrechtlichen Straftatbestände in Spanien
Die wachsende Bedeutung von Unternehmen, ihrer Gesellschafter und ihrer Geschäftsführer als Wirtschaftsakteure, macht sich auch in der Zunahme von gesellschaftsrechtlichen Straftaten, wie beispielsweise der Bilanzfälschung, der missbräuchliche oder kollusive Abschluss von Verträgen, oder die Missachtung von Gesellschafterrechten, bemerkbar.

Insolvenzverfahren vs Liquidation der Gesellschaft
Im Falle einer Unternehmenskrise, können sich Unternehmen zur Auflösung gezwungen sehen. In diesem Artikel erörtern wir, wann die Einleitung eines Insolvenzverfahrens und wann die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft gewählt werden sollte.

Verpflichtungen für Unternehmen in Spanien nach dem Lohngleichheitsgesetz
Das Königliche Dekret 902/2020 über die Lohngleichheit beinhaltet für alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl ihrer Angestellten, die Pflicht, ein Vergütungsregister einzurichten, das nach Geschlecht und Berufsgruppe untergliedert ist.

Besonderheiten des europäischen Mahnverfahrens in Spanien
Das Europäische Mahnverfahren gilt als gläubigerfreundlich und wird zunehmend zur grenzüberschreitenden Forderungsbeitreibung innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Allerdings ist die erfolgreiche Durchführung eines Europäischen Mahnverfahrens in Spanien in der Praxis teils komplizierter als erwartet.