Energierecht in Spanien (3): Geltende Fristen zur Projektentwicklung und ihre Konsequenzen für die Projektentwicklung

Grundvoraussetzung zur Beantragung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien ist seit Jahren die Hinterlegung einer Sicherheit bei den zuständigen Behörden. Oftmals wird die Sicherheit als Aval bezeichnet, wobei andere Formen der Sicherungsstellung möglich sind. Die Frage der zuständigen Behörde ist abhängig von der Größe und dem Standort des Projektes.

Zuletzt wurde die Höhe der Sicherheit im Jahr 2018 von 10 EUR pro geplanter kW Leistung auf 40 EUR/kW erhöht. Im Wesentlichen soll die Sicherheit die korrekte, bzw. tatsächliche Ausführung der Projekte gewährleisten; scheitert ein Projekt aus bestimmten Gründen, wird die Sicherheit vollstreckt.

Fristen zur Projektentwicklung

Als erhebliche Neuerung führte das Real Decreto-Ley 23/2020, vom 23. Juni 2020 eine Reihe konkreter Fristen ein, deren Nichterfüllung grundsätzlich zur Vollstreckung der hinterlegten Sicherheit führt. Artikel 26 des neuen Real Decreto 1183/2020 übernimmt diese Fristen, welche im Folgenden zusammengefasst werden.

Fristen zur Projektentwicklung

Die bisherige Regelung zur Aussetzung der Vollstreckung der Sicherheit

Die bisherige Regelung sah vor, dass die vor Beantragung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen für ein Energieprojekt bei den spanischen Behörden zu hinterlegende Sicherheit vollstreckt wird, wenn das Projekt abgebrochen bzw. nicht durchgeführt wird.

Jedoch war die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung vorgesehen, wenn die Gründe zum Scheitern des Projektes nicht in der Verantwortung des jeweiligen Projektentwicklers liegen.

Die Beurteilung der Frage, wann genau das Scheitern eines Projektes vom jeweiligen Projektträger zu verantworten ist, war bisher oftmals streitig. In der Praxis wurde dies in Fällen, in denen dies an der Ablehnung einer zum Bau des Projektes notwendigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung lag, grundsätzlich bejaht. Hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung ging man in solchen Fällen nach herrschender Meinung von einer Ermessensreduzierung auf Null aus. In anderen Fällenwar die Möglichkeit zur Aussetzung der Vollstreckung umstritten – Probleme ergaben sich beispielsweise in Fällen, in welchen Probleme mit für die Projektdurchführung notwendigen Pachtverträgen oder anderen Aspekten der Flächensicherung auftraten, welche zum Abbruch des Projektes führten. Ein weiterer Klassiker ist der Projektabbruch aufgrund von (oftmals nicht verschuldeten) Umständen, welche sich auf die wirtschaftliche Rentabilität des Projektes auswirken.

Die neue Regelung schafft Klarheit

Die neue Regelung sieht weiterhin die Möglichkeit einer Aussetzung der Vollstreckung der Sicherheit vor. Hingegen soll ein neuer Wortlaut für etwas Klarheit hinsichtlich der anwendbaren Bedingungen sorgen.

Das neue Real Decreto 1183/2020 bestimmt in Artikel 23.4 ausdrücklich, dass eine Aussetzung der Vollstreckung nur möglich ist, wenn die Umsetzung des Projektes an einer dafür notwendigen behördlichen Erklärung oder verwaltungsrechtlichen Genehmigung scheitert.

Zu klären wäre noch die Frage des Ausmaßes des behördlichen Ermessens zur Aussetzung der Vollstreckung in solchen Fällen, in dieser Hinsicht ändert sich der Wortlaut nicht hinsichtlich der vorherigen Regelung.

Auswirkungen auf den Markt der erneuerbaren Energien in Spanien

Die Auswirkungen der neuen Regelung auf den spanischen Markt der erneuerbaren Energien bleibt abzuwarten. Positiv ist, dass die neue Regelung zusätzliche Sicherheit für Investoren schafft. Gleichzeitig sorgen die neuen Fristen für mehr Druck bezüglich der zeitlichen Umsetzung der Projekte. Interessant könnte es werden, wenn bisher paralysierte Projekte von diesen Fristen betroffen sind.

Dies könnte einerseits zur Freigabe bisher blockierter Netzkapazitäten zugunsten von technisch, rechtlich und wirtschaftlich besser gestellten Projekten führen. Auch ist ein Anstieg von

Transaktionen zur Finanzierung dieser Projekte zu erwarten. Es bleibt spannend!

Pia V. Kohrs

Falls Sie weitere Informationen zum Thema Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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