Gesellschaftsgründung online? Ja, das geht mit der neuen EU-Richtlinie

Zur Förderung der Digitalisierung und des europäischen Binnenmarkts sieht die neue EU-Richtlinie 2019/1151, die am 31. Juli in Kraft getreten ist und deren Umsetzungsfrist der 01. August 2021 ist, einige Erneuerungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts vor. Damit sollen zukünftig in allen Mitgliedsstaaten beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft per Online-Verfahren möglich sein, was insbesondere zukünftigen Gesellschaftsgründern zugutekommt. Indem Zeit und Aufwand gering gehalten werden, sollen den Gründern möglichst viele praktische Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, um so den internationalen Wirtschaftsverkehr in allen Mitgliedsstaaten auf einem gleichen Niveau zu fördern.

Die wichtigsten Neuerungen werden, eingeteilt in folgende Unterthemen, in diesem Artikel zusammengefasst:

  • Gesellschaftsgründung
  • Europaweites Handelsregister (BRIS)
  • Voraussetzungen für das Einreichen von Online-Dokumenten
  • Notarbesuch per Videokonferenz?

Gesellschaftsgründung

Der digitale Fortschritt der Verwaltung verschiedener Mitgliedsstaaten unterscheidet sich stark. In Spanien beispielsweise ist eine Gesellschaftsgründung per Online-Verfahren bisher noch nicht möglich gewesen. Mit der neuen Richtlinie ändert sich dies jedoch. Gesellschaftsgründungen oder die Registrierung einer Zweigniederlassung in einem anderen EU-Staat sollen künftig online möglich sein. Dabei soll das Online-Verfahren nicht zwingend den einzig möglichen Weg darstellen.

Die Mitgliedsstaaten können sich, sofern es sich nicht um eine in Anhang IIA genannte Rechtsform handelt, auch gegen das Online-Verfahren entscheiden. Gründe dagegen können z. B. Sicherheitsbedenken im Einzelfall sein.

Laut Anhang IIA der Richtlinie muss für folgende Rechtsformen zumindest die Möglichkeit der Online-Gründung bestehen:

  • In Spanien: sociedad de responsabilidad limitada (S. L.)
  • In Deutschland: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • In Frankreich: société à responsabilité limitée (SARL); entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL); société par actions simplifiée (SAS); société par actions simplifiée unipersonnelle (SASU)

Europaweites Handelsregister (BRIS)

Der schnelle und effiziente Austausch von relevanten Informationen soll auch dadurch gefördert werden, dass über das europäische Business Registers Interconnection System (BRIS) – ein Art europäisches Handelsregister – zukünftig mehr Informationen kostenlos abrufbar werden. Dazu gehören, neben den grundlegenden Unternehmensträgerdaten, beispielsweise:

  • Frühere Namen sowie Alternativnamen der Gesellschaft
  • Die Website
  • Die rechtlichen Vertreter
  • Die Zweigniederlassung(en)
  • Der Zweck der Gesellschaft

Voraussetzungen für Online-Dokumente

Grundsätzlich plädiert die Richtlinie für zwei Prinzipien:

1. Die Dokumente sollen in einer Amtssprache der Union verfasst werde, die von einer möglichst großen Menge ihrer Nutzer weitgehend verstanden wird.
2. Dokumente, die einmal eingereicht wurden, sollen wiederverwendet werden können und für andere Mitgliedsstaaten zugänglich sein. Dies ist in der Praxis vor allem bei der Registrierung einer Zweigniederlassung von Relevanz.

Notarbesuch per Videokonferenz?

Gerade Notare spielen in diesen Prozessen eine wichtige Rolle, da sie für Rechtssicherheit sorgen. Dass es trotzdem möglich ist, das Zeit- und Aufwandsersparnis einerseits und die Sicherheit im Rechtsverkehr andererseits unter einen Hut zu bringen, dafür spricht sich auch der Generalrat der Notare in Spanien aus. So sollen beispielsweise Rechtsberatung und Identitätsüberprüfungen per Videokonferenz, verbunden mit der Verwendung des elektronischen Personalausweises, möglich sein.

Die neue Richtlinie sorgt für einen europaweiten Fortschritt im Gesellschaftsrecht, von dem Gesellschaftsgründer in jedem Fall profitieren können, wenn sie wissen, wie.

Sollten Sie weitere Informationen zu den Vorteilen haben wollen, die mit dieser neuen Richtlinie einhergehen,

Isabel Cadenbach

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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