
Verfahren zur Umwandlung des autónomo in die Sociedad Limitada in Spanien
Unter den Vorteilen, die die Umwandlung vom autónomo zur Gründung einer GmbH (Sociedad Limitada in Spanien) nahelegen, stechen das professionelle Geschäftsauftreten, die beschränkte Haftung, der vereinfachte Zugang zur Bankenfinanzierung und die Verringerung der Steuern für den Fall, dass erhöhte Umsatz werden, hervor.

Grenzüberschreitende Durchsetzung von Forderungen zwischen Spanien und Deutschland
Es bestehen für den Gläubiger auf Grund der Lage des Unionsrechts mehrere Möglichkeiten Forderungen grenzüberschreitend zu sichern und durchzusetzen. Ein Exequatur ist allgemein nicht mehr erforderlich.

Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.

Arbeitsrecht: Die Arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Feiertagen in Spanien
Bei der Tätigkeit eines Unternehmens in Spanien müssen die geltenden arbeitsrechtlichen Beschäftigungsstandards zu Arbeitszeiten und Feiertagen beachtet werden. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung von Mindestruhe- und Höchstarbeitszeiten sowie Urlaubs- und Feiertagsregelungen.

Arbeitszeiten in Spanien. Was müssen die Unternehmen beachten?
Die Maßnahme des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2019 über Arbeitszeiten ist seit dem 12. Mai 2019 in Unternehmen in Spanien verpflichtend und sollen sicherstellen, dass die maximalen Arbeitszeiten nicht überschritten und die Überstunden bezahlt werden.

Besonderheiten von M&A-Transaktionen im Technologiesektor
Die Kernpunkte des Käuferinteresses bilden den Ausgangspunkt und sind maβgeblich für den weiteren Verlauf der M&A-Transaktion. Dabei ist insbesondere zwischen den High-Tech Deals und den Low-Tech Deals zu unterscheiden, die wiederrum die Transaktionsstruktur bestimmen.

Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG)
Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.

Das Auskunftsrecht des Handelsvertreters und seine gerichtliche Ausübung
Die spanischen Provinzgerichte sind sich uneinig über das Auskunftsrecht des Handelsvertreters in Gerichtsverfahren. In diesem Sinne hängt die Angemessenheit des Verfahrens von der Provinz ab, in der die Klage eingereicht wird.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Spanien
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können die Aufsichtsbehörden selbst oder durch Anzeige handeln. Für Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind hohe Sanktionen vorgesehen.

Die notarielle Beurkundung einer Gesellschafterversammlung
Jeder Gesellschafter der bei spanischen Gesellschaften mit begrenzter Haftung mindestens 5% und bei spanischen Aktiengesellschaften mindestens 1% hat, kann die Anwesenheit eines Notars beantragen, der ein Protokoll von der Gesellschafterversammlung erstellt.