
Gründung einer Holdinggesellschaft in Spanien: Rechtliche Anforderungen
Holdinggesellschaften, in Spanien auch als ETVE (Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros (ETVE)) bezeichnet, gelten als eines der wettbewerbsfähigsten Holding-Systeme in der Europäischen Union. Durch die spanische ETVE ist es den Gesellschaften möglich, ihren Gewinn steuerfrei in in- und ausländische Unternehmen abzuführen.

Smart Contracts und Konsumentenschutz in Spanien
Smart Contracts entwickeln sich zum bevorzugten Vertragstyp im Finanzsektor. Diese Verträge sind einfach in der Handhabung, reduzieren die Transaktionskosten, verkürzen die Abrechnungszyklen, reduzieren Betrug und sind transparent. Ein interessanter Aspekt ist jedoch, ob Smart Contracts Konsumenten- oder Käuferschutz anbieten.

Warum in Spanien investieren?
Unser rechtlicher Leitfaden über die Investition in Spanien umfasst vier Hauptteile, die sich auf das „Warum, Was, Wie und Wo“ dieser Geldanlagen konzentrieren. Unser Ziel ist es, die Vorteile, die der spanische Markt momentan bietet, aufzuzählen und einen Leitfaden anzubieten, der die Lage aus einer juristischen Perspektive erläutert.

Haftung des Immobilienverkäufers in Spanien
Der Immobilienverkäufer muss die Risiken in Bezug auf das an den Käufer verkaufte Gebäude übernehmen, das heißt, dass er für mögliche Fehler und Mängel der Immobilie, die nach ihrem Verkauf auftreten können, haftet. Das spanische Zivilgesetzbuch und das Gesetz zur Regelung des Baus von Gebäuden « Baugesetz (LOE) 38/1999 vom 5. November » (LOE) legen die unterschiedlichen Haftungsarten sowie die Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen fest.

Die Kosten der Entlassung für das Unternehmen in Spanien
Einige der Gründe, die zur disziplinären Kündigung führen, sind: die fehlende Disziplin oder Ungehorsam in der Arbeit, verbale oder physische Beleidigung, der vertragliche Verstoß in gutem Glauben sowie der Vertrauensmissbrauch bei der Ausführung der Arbeit oder sich wiederholende (ständige) und ungerechtfertigte Abwesenheit bezüglich der Anwesenheit oder Pünktlichkeit in der Arbeit.

Rechtlich verpflichtende Angaben für Websites
Die rechtlichen Verpflichtungen, die Unternehmen ohne Internetpräsenz betreffen, werden auch auf die Unternehmen angewandt, die eine Website einrichten. Außerdem gibt es eine Reihe von spezifischen rechtlichen Erfordernissen oder Verpflichtungen, die notwendigerweise erfüllt werden müssen, um ein Geschäft über das Internet zu eröffnen, und die mit den spezifischen Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr in Spanien in Verbindung stehen.

Überwachung der Arbeitnehmenden: Voraussetzungen und Grenzen in Spanien
Das Arbeitnehmerstatut ermächtigt den Unternehmer diejenigen Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, die er als geeignet erachtet, um die Erfüllung der Pflichten der Arbeitnehmer/innen zu überprüfen. Gemäss den Spanischen Gerichten gilt diese Befugnis aber nicht abolut.

Rechtsbehelfe gegen die Nichteinhaltung von Gesellschaftervereinbarungen
Im spanischen Recht gibt es verschiedene Alternativen, um die Schadenersatzforderung für die Verletzung von Gesellschaftervereinbarungen durchzusetzen. Vereinbarungen, die, obwohl nicht zwingend, sehr empfehlenswert sind, da sie zukünftige Probleme zwischen den Partnern und der Gesellschaft verhindern.

Der Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen in Spanien
Der Good Governance Kodex hat folgende Ziele: Erzielung einer bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit spanischer Unternehmen, Schaffung von Vertrauen und Transparenz für in- und ausländische Aktionäre und Investoren, Verbesserung der internen Kontrolle und der Gesellschafterhaftung und die Gewährleistung einer angemessenen Aufgaben- und Verantwortlichkeitsteilung in den Unternehmen.