
Rechtlich verpflichtende Angaben für Websites
Die rechtlichen Verpflichtungen, die Unternehmen ohne Internetpräsenz betreffen, werden auch auf die Unternehmen angewandt, die eine Website einrichten. Außerdem gibt es eine Reihe von spezifischen rechtlichen Erfordernissen oder Verpflichtungen, die notwendigerweise erfüllt werden müssen, um ein Geschäft über das Internet zu eröffnen, und die mit den spezifischen Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr in Spanien in Verbindung stehen.

Überwachung der Arbeitnehmenden: Voraussetzungen und Grenzen in Spanien
Das Arbeitnehmerstatut ermächtigt den Unternehmer diejenigen Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, die er als geeignet erachtet, um die Erfüllung der Pflichten der Arbeitnehmer/innen zu überprüfen. Gemäss den Spanischen Gerichten gilt diese Befugnis aber nicht abolut.

Rechtsbehelfe gegen die Nichteinhaltung von Gesellschaftervereinbarungen
Im spanischen Recht gibt es verschiedene Alternativen, um die Schadenersatzforderung für die Verletzung von Gesellschaftervereinbarungen durchzusetzen. Vereinbarungen, die, obwohl nicht zwingend, sehr empfehlenswert sind, da sie zukünftige Probleme zwischen den Partnern und der Gesellschaft verhindern.

Der Good Governance Kodex der börsennotierten Unternehmen in Spanien
Der Good Governance Kodex hat folgende Ziele: Erzielung einer bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit spanischer Unternehmen, Schaffung von Vertrauen und Transparenz für in- und ausländische Aktionäre und Investoren, Verbesserung der internen Kontrolle und der Gesellschafterhaftung und die Gewährleistung einer angemessenen Aufgaben- und Verantwortlichkeitsteilung in den Unternehmen.

Voraussetzungen einer spanischen Holding-Gesellschaft (ETVE)
Betrachtet man ihre personelle und materielle Ausstattung darf eine spanische Holding-Gesellschaft nicht nur eine leere Hülle sein oder ausschließlich ihre Assets verwalten. Steuerlich hat eine derartige Holding-Gesellschaft den Vorteil, dass sie nicht der regulären Gewerbe-, Unternehmens- und Umsatzsteuer unterworfen ist.

Der Teilzeitvertrag in Verbindung mit einer Ausbildung
Unternehmen in Spanien, die Arbeitnehmer unter 30 Jahren beschäftigen, haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese Beitragsrückgewähr kann sich je nach Anzahl an schulischen Fachkräften auf 75% oder auf 100% belaufen und innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis auf ein weiteres Jahr verlängert werden.

Der Missbrauch durch die Verzugszinsklauseln bei persönlichen Darlehen
Die jüngsten Urteile über missbräuchliche Vertragsklauseln verpflichtet Institutionen und Anbieter von persönlichen Darlehen für in Spanien ansässige Verbraucher dazu, diese zu überprüfen und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen.

Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien
Die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofs sehen den über Überwachungsvideos erlangten Beweis unter bestimmten Umständen für rechtsgültig an und damit als Grund für eine disziplinarische Kündigung. Es müssen dabei bestimmte formelle Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und das Unterrichten des Arbeitnehmers beachtet werden.

Die Verletzung der Unternehmensschweigepflicht in Spanien
Die Verletzung der unternehmerischen oder industriellen Schweigepflicht ist in Artikel 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geregelt, welches eben jene Handlungen zur Ausnutzung von vertraulichen Informationen zur eigenen Bereicherung oder zur Bereicherung eines Dritten umfasst.