
Für Verbraucherdarlehen in Spanien geltendes Aufsichtsrecht
Das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen wird. In Spanien dürfen Darlehen grundsätzlich nur durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister vergeben werden.

Die Vereinbarung eines nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird in Artikel 21.2 des Arbeitenehmerstatuts behandelt und erweist sich als unentbehrlich, um unter anderem die Erfahrung, die Ausbildung, das Netzwerk usw. zu schützen, die der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen erlangt hat.

Verpflichtungen für inaktive Unternehmen in Spanien
Viele Unternehmer oder Verwalter beschließen, das Unternehmen “sterben zu lassen” oder beschränken sich darauf, seine Inaktivität der Steuerbehörde mitzuteilen, wobei diese so verstanden wird, als dass die Aktivitäten, die in seinem Gesellschaftszweck und seiner Satzung festgelegt sind, eingestellt werden und keine Einnahmen aus diesen Aktivitäten erzeugt werden.

Abschaffung der Gerichtsgebühren für Unternehmen in Spanien
Das spanische Verfassungsgericht beschließt, dass sich die Höhe der Gebühren (sowohl der fixen als auch der variablen) als unverhältnismäßig erweist und auf Unternehmen abschreckend wirken kann, wenn sie vor Gericht Beschwerde einlegen wollen.

Der Verkauf von im Bau befindlichen Immobilien in Spanien
Eine im Bau befindliche Immobilie zu verkaufen, bedeutet, einen Kaufvertrag über ein Gebäude abzuschließen, das noch nicht errichtet wurde, bei der sich die Parteien aber hinsichtlich seiner Existenz und somit seiner Errichtung sowie seines Preises geeinigt haben. Die Parteien schließen also einen Kaufvertrag über eine künftige Sache ab, die diverse spezifische Eigenschaften mitbringt.

Das Wesen der Strafklauseln in den Verträgen
Die Strafklauseln in Handelsverträgen sind bei Vertragsabschlüssen vorgesehene Zusatzverpflichtungen. Ihr weit verbreiteter Gebrauch zielt darauf ab, die Erfüllung der Hauptpflicht sicherzustellen, in dem ihre Nichterfüllung den Schadensersatz durch die Vertragsstrafenklausel ermöglicht.

Kontrolle der Arbeitszeit und der Überstunden in Spanien
Die rechtlichen Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrechts fordern in Spanien von den Unternehmen, dass sie ein tägliches Register über die Arbeitszeit und die Überstunden führen, die die Arbeitnehmer leisten. Die Aufdeckung von Verstößen gegen die Einhaltung der Rechtsvorschriften kann Geldstrafen für die Unternehmen nach sich ziehen.

Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien in Spanien
Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien kommt einem Kaufvertrag über eine künftige Sache gleich. Die künftige Sache existiert zwar nicht, ihre Existenz ist aber von den Parteien vorgesehen. Folglich einigen sich die Parteien über die Sache, die Gegenstand des Vertrags ist, im vorliegenden Fall eine zu errichtende Immobilie, über den Preis, das Vorgehen zur Festsetzung des besagten Preises, die Verpflichtungen sowie die Bedingungen hinsichtlich der Übertragung der Immobilie, sobald sie erbaut wurde.