
Voraussetzungen einer spanischen Holding-Gesellschaft (ETVE)
Betrachtet man ihre personelle und materielle Ausstattung darf eine spanische Holding-Gesellschaft nicht nur eine leere Hülle sein oder ausschließlich ihre Assets verwalten. Steuerlich hat eine derartige Holding-Gesellschaft den Vorteil, dass sie nicht der regulären Gewerbe-, Unternehmens- und Umsatzsteuer unterworfen ist.

Der Teilzeitvertrag in Verbindung mit einer Ausbildung
Unternehmen in Spanien, die Arbeitnehmer unter 30 Jahren beschäftigen, haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese Beitragsrückgewähr kann sich je nach Anzahl an schulischen Fachkräften auf 75% oder auf 100% belaufen und innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis auf ein weiteres Jahr verlängert werden.

Der Missbrauch durch die Verzugszinsklauseln bei persönlichen Darlehen
Die jüngsten Urteile über missbräuchliche Vertragsklauseln verpflichtet Institutionen und Anbieter von persönlichen Darlehen für in Spanien ansässige Verbraucher dazu, diese zu überprüfen und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen.

Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien
Die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofs sehen den über Überwachungsvideos erlangten Beweis unter bestimmten Umständen für rechtsgültig an und damit als Grund für eine disziplinarische Kündigung. Es müssen dabei bestimmte formelle Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und das Unterrichten des Arbeitnehmers beachtet werden.

Die Verletzung der Unternehmensschweigepflicht in Spanien
Die Verletzung der unternehmerischen oder industriellen Schweigepflicht ist in Artikel 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geregelt, welches eben jene Handlungen zur Ausnutzung von vertraulichen Informationen zur eigenen Bereicherung oder zur Bereicherung eines Dritten umfasst.

Für Verbraucherdarlehen in Spanien geltendes Aufsichtsrecht
Das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen wird. In Spanien dürfen Darlehen grundsätzlich nur durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister vergeben werden.

Die Vereinbarung eines nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird in Artikel 21.2 des Arbeitenehmerstatuts behandelt und erweist sich als unentbehrlich, um unter anderem die Erfahrung, die Ausbildung, das Netzwerk usw. zu schützen, die der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen erlangt hat.