Arbeitsverträge in Spanien: Wahl des geeignetsten Vertrags

Momentan existieren vier Arten von Arbeitsverträgen in Spanien

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag: Ohne zeitliche Beschränkung des Vertragsverhältnisses findet dieser Vertragstyp Anwendung auf Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigung, dessen Dauer saisonbedingt sind
  • Der befriste Arbeitsvertrag: Endet mit Ablauf einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist und ist anwendbar auf Voll- sowie Teilzeitbeschäftigung
  • Der Ausbildungsvertrag befähigt den Arbeitnehmer berufliche Erfahrung sowie ein adäquates Niveau von Bildung zu erreichen
  • Der Praktikumsvertrag begünstigt die berufliche Eingliederung von jugendlichen durch Ausbildungsmaßnahmen und –aktivitäten.

Jeder der genannten Vertragstypen besitzt eigene Merkmale und fallspezifische Klauseln. Diese bieten dem Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber die Möglichkeit, gemäß den individuellen Voraussetzungen, sozialversicherungsrechtliche Anreize wahrzunehmen. Kenntnis dieser Anreize ist eine Grundbedingung für Arbeitgeber, da durch Wahrnehmung von Vergünstigungen monatliche Ersparungen realisierbar sind.

Vergünstigungen durch Arbeitsvertragswahl sind abhängig von

Merkmalen des Unternehmens

Zum Zeitpunkt der Nutzung einer Vergünstigung sind die individuellen Merkmale des Unternehmens wesentlich. Ein Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Arbeitnehmern, kleine und mittlere Unternehmen mit dutzenden Arbeitnehmern oder ein Großbetrieb mit hunderten Beschäftigten sind nicht als gleichwertig zu betrachten.

Individuellen Beschäftigungssituationen

Die Beschäftigungssituation Ihres Unternehmens spielt ebenfalls eine Rolle. Dies umfasst Umstände wie einschlägige Regulierungen für Ihr Unternehmen, Ihr Beschäftigungsniveau oder die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze.

Merkmalen des Bewerbers

Dies umfasst Fälle wie jugendliche Bewerber ohne Aus- oder Schulbildung, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen oder registrierte Arbeitslose. Bei der Wahl der Vertragsform sind genannte Faktoren einzubeziehen.

Anreizen durch die Sozialversicherung

Die Prüfung der Anreize (Ermäßigungen und Vergünstigungen) bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge ist hierbei entscheidend. Folgende Arbeitsverhältnisse bieten Vergünstigungen: Solche für Angestellte von Existenzgründern, Beschäftigung jugendlicher Erwerbsloser, Erwerbstätigkeit innerhalb eines Privathaushalts, Beschäftigung in der höheren Führungsebene, Beschäftigung Zugehöriger gesellschaftlicher Minderheiten, Gruppenarbeit, Beschäftigung behinderter Menschen, Beschäftigung in Berufsförderungseinrichtungen, Werkverträge, Vertretung für freigestellte Angestellte, Kurzarbeit, Altersteilzeit, etc.

Die genannten Faktoren und Vertragsklauseln können Sie bei der Wahl der Vertragsform einschränken. Hierbei ist zu beachten, dass Vorteile von Fall zu Fall variieren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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  1. […] des Gesetzes über die Rechte der Arbeitnehmer ist festgelegt, dass abgesehen von einigen Ausnahmen Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen sind. Um eine größere rechtliche Sicherheit zu erlangen, schreibt das […]

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