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Förderung der Arbeitsverträge für Praktikanten in Spanien

Arbeitsverträge für Praktikanten sind in Artikel 11 unter dem Titel Ausbildungsvertrag des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt. Der Praktikumsvertrag kann in Spanien bis zu fünf Jahre nach Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgeschlossen werden.

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Beantragung eines freiwilligen Insolvenzverfahrens in Spanien

Schritte zur Beantragung eines freiwilligen Insolvenzverfahrens in Spanien

Das Insolvenzverfahren muss innerhalb von 2 Monaten nach Kenntniss der insolventen Lage einer Firma in Spanien beantragt werden. Im folgenden eine Liste der notwendigen buchhalterischen Unterlagen für das freiwillige Insolvenzverfahren in Spanien.

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Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien

Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.

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Förderung des Mietwohnungsmarktes in Spanien

In Spanien soll der Mietwohnungsmarkt vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Ausserdem wird die Rechtssicherheit verbessert und die Bestimmungen für Zwangsräumungen geändert.

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Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

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Vorübergehende Versetzung eines Angestellten ins Ausland

Wie regelt das spanische Arbeitnehmerstatut die vorübergehende Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland? Die Grundregel lautet, dass die Versetzung von Arbeitnehmern, die nicht ausdrücklich für eine mobile Arbeitsstelle oder den Außendienst angestellt wurden, wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Gründe bedarf.

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Steuerbegünstigungen in Spanien für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Das Gesetz zur Arbeitsmarktreform des spanischen Arbeitsmarktes (Ley 3/2012, de 6 de julio) ist 2012 in Kraft getreten und bringt die Reform des spanischen Arbeitsrechts zu einem Abschluss. Es wurden Subvention zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten eingeführt.

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Die Beendigung der Arbeitsverträge von Geschäftsführern in Spanien

Die Voraussetzungen und Bedingungen des Geschäftsführervertrages sind im Königlichen Dekret (Real Decreto 1382/1985 de 1 de agosto) zum Arbeitsverhältnis von Führungskräften geregelt. Aufgrund ihrer besonderen Stellung im Unternehmen unterliegt die Geschäftsführung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen und Kündigungsbedingungen.

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Zunehmende Insolvenzfälle in Spanien

2012 war in Spanien die höchste Insolvenzrate erreicht. Faktoren für die hohe Insolvenzrate in Spanien waren besonders die Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich insbesondere auf die Unternehmensfinanzierung durch Banken ausgewirkt hatte.

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Die Vorinsolvenz der Schuldner in Spanien

Durch die Möglichkeit der Vorinsolvenz in Spanien gewinnen Schuldner Zeit zur Rettung des Unternehmens. Dieses Rechtsinstitut stellt eine Schutzbarriere vor den Gläubigern dar, denn diese sind während der Dauer des Vorinsolvenzverfahrens nicht dazu berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Schuldner zu beantragen.

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