Spanien war schon immer ein attraktives Land für qualifizierte ausländische Erwerbstätige, darunter auch für Spitzensportler. Im Laufe der Jahre wurden Steuervorschriften erlassen, die zwar allgemeine Geltung entfalten, aber mit Stars wie David Beckham und Kylian Mbappé in Verbindung gebracht werden. Sie sind daher im Volksmund als Beckham-Gesetz und Mbappé-Gesetz bekannt.
Beide Regelungen zielen darauf ab, Anreize für den Wechsel ausländischer Talente nach Spanien zu schaffen, indem sie Steuervergünstigungen auf Ebene des Staates oder der autonomen Gemeinschaft vorsehen.
Das „Beckham-Gesetz“
Ursprung und Rechtsgrundlage
Das bekannte Beckham-Gesetz ist eine besondere Steuerregelung für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, die in Artikel 93 des Gesetzes 35/2006 über die persönliche Einkommensteuer geregelt ist. Obwohl es bereits 2003 nach dem Wechsel von David Beckham zu Real Madrid verabschiedet wurde, ist die Assoziation mit dem Fußballer bestehen geblieben, da er einer der ersten bekannten Begünstigten dieser Regelung war.
Die Regelung wurde im Laufe der Zeit geändert, insbesondere nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 28/2022 über die Förderung der Bedingungen für Unternehmensgründungen, mit dem der erforderliche Zeitraum der Nichtansässigkeit von zehn auf fünf Jahre reduziert wurde.
Steuerliche Vorteile der Beckham-Regelung
Einheitlicher Steuersatz
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit werden bis zu einem Betrag von 600.000 € mit 24 % besteuert. Oberhalb dieses Schwellenwerts, gilt ein Steuersatz von 47 %. Dies steht im Gegensatz zur allgemeinen Einkommensteuerregelung, bei der die Spitzensteuersätze je nach autonomer Gemeinschaft bis zu 54 % betragen können.
Begrenzte territoriale Besteuerung
Diejenigen, die nach dieser Regelung besteuert werden, werden nur für folgende Einkünfte besteuert:
- Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, die weltweit erzielt werden.
- Andere Einkünfte und Vermögenswerte nur dann, wenn sie in Spanien belegen sind.
Somit sind andere ausländische Einkünfte und Auslandsvermögen (z. B. Immobilien oder Konten im Ausland) von der spanischen Einkommenssteuer ausgenommen, die nach der allgemeinen Einkommenssteuerregelung und nach der Vermögenssteuer bzw. der befristeten Solidaritätssteuer auf Großvermögen besteuert würden.
Voraussetzungen für die Anwendung des Beckham-Gesetzes
Diese Regelung gilt für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien während der letzten fünf Jahre
- Umzug nach Spanien aufgrund eines der folgenden Umstände:
- Arbeitsvertrag.
- Ernennung zum Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens.
- Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien.
- Erbringung qualifizierter Dienstleistungen in einem neu gegründeten Unternehmen oder Beteiligung an Research & Development & Innovation-Tätigkeiten (R&D&I), sofern diese mehr als 40 % des Gesamteinkommens ausmachen.
- Keine Erzielung von Einkünften, die durch eine ständige Niederlassung in Spanien erzielt werden.
Die Anwendung der Regelung gilt für das Jahr des Wohnsitzwechsels und die folgenden fünf Steuerjahre.
Das „Mbappé-Gesetz“
Im Gegensatz zum Beckham-Gesetz ist das so genannte Mbappé-Gesetz kein gesamtstaatliches Gesetz, sondern eine Steuervergünstigung, die von der Autonomen Gemeinschaft Madrid im Rahmen ihrer autonomen Zuständigkeit auf dem Gebiet der Einkommensteuer erlassen wurde.
Welche Vergünstigungen beinhaltet das Mbappé-Gesetz?
Es handelt sich um einen regionalen Abzug von 20 % der Einkommensteuer auf den Anschaffungswert von Investitionen in:
- Unternehmensanleihen.
- Anteilen an Gesellschaften jeglicher Art.
Die Regelung richtet sich an neue Steuerpflichtige in Madrid, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig waren.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs nach dem Mbappé-Gesetz
Um die Vergünstigung unter dem Mbappé-Gesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Investition muss in demselben Jahr getätigt werden, in dem der steuerliche Wohnsitz in Madrid erworben wird.
- Der Investitionsempfänger darf nicht in einer Steueroase ansässig sein.
- Der Investor darf nicht:
- eine Beteiligung von mehr als 40 % des Kapitals halten.
- Führungsaufgaben wahrnehmen oder in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.
- Die Investition muss mindestens sechs Jahre lang bestehen.
Fazit
Spanien bietet erhebliche Steuervorteile, um internationale Fachkräfte anzuziehen, unter anderem durch das Beckham-Gesetz und das Mbappé-Gesetz. Während ersteres auf staatlicher Ebene wirkt und sich auf die Besteuerung des Erwerbseinkommens konzentriert, handelt es sich bei letzterem um eine regionale Steuervergünstigung in Madrid im Zusammenhang mit Investitionen.
Beide Regelungen können zu erheblichen Steuereinsparungen führen, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Eine fachkundige Beratung ist unerlässlich, bevor man sich für einen Umzug oder eine Investition entscheidet, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesänderungen.
Falls Sie nähere Informationen zu den Steuervorteilen für ausländische Berufstätige in Spanien benötigen,