Vorteile und Nachteile der Partizipativen Darlehen

Das partizipative Darlehen (auch Beteiligungsdarlehen genannt) ist eine besondere Art Darlehen für Unternehmen. Bei einem Darlehen gewährt grundsätzlich eine Person (Darlehensgeber) einer anderen Person (Darlehensnehmer) einen bestimmten Geldbetrag für einen bestimmten Zeitraum. Nach Ablauf des Zeitraums ist der Geldbetrag zurückzuzahlen. Zusätzlich muss der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber einen vereinbarten Zinssatz zum Ende oder während der Laufzeit zahlen.

Das Beteiligungsdarlehen als Sonderform weist einige Unterschiede auf. Hier wird vereinbart, dass der Darlehensgeber eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung erhält.

Gesetzlich geregelt ist das Darlehen in Art. 20 Königliches Dekret 7/1996. Diese Norm bestimmt die Voraussetzungen für das Bestehen eines Beteiligungsdarlehens. Danach muss ein variabler Zinssatz für den Kreditgeber vereinbart werden dessen Höhe sich nach der Geschäftsentwicklung des kreditnehmenden Unternehmens bestimmt. Diese Entwicklung kann anhand folgender Indikatoren ermittelt werden: Nettogewinn, Umsatz und Eigenkapital. Daneben können die Vertragsparteien frei wählbare Merkmale vereinbaren. Darüber hinaus können sie zusätzlich unabhängig von der Geschäftsentwicklung einen festen Zinssatz bestimmen.

Desweiteren gewährt Art. 20 I lit. b des Königlichen Dekrets den Vertragsparteien die Möglichkeit für den Fall der vorzeitigen Tilgung des Darlehens, eine Strafklausel zu vereinbaren. Eine Tilgung darf nur mit Eigenmitteln des kreditnehmenden Unternehmens, erfolgen. Im Insolvenzfall werden die Gläubiger des partizipativen Darlehens den anderen Gläubigern gegenüber nachrangig befriedigt (Art. 20 I lit. c des Königlichen Dekrets).

Bei dem Darlehensnehmer muss es sich immer um ein Unternehmen, also eine juristische Person, handeln. Der Darlehensgeber kann hingegen eine natürliche oder juristische Person sein. Häufig wird ein Beteiligungsdarlehen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft vereinbart.

Gegenüber der gewöhnlichen Form von Darlehen – mit Vereinbarung eines festen Zinssatzes – hat ein Beteiligungsdarlehen verschiedene Vor- und Nachteile.

Für den Darlehensnehmer ist von bedeutendem Vorteil, dass dieser den gewährten Betrag zu seinem Nettokapital hinzuzählen kann (Art. 20 I lit. c des Königlichen Dekrets), was ihn unter Umständen vor einer Überschuldungssituation bewahrt (nach Art. 363 lit. e Königliches Dekret 1/2010).

Der variable Zinssatz kann zudem von Vorteil für den Kreditnehmer sein, da das Unternehmen bei schlechterer Entwicklung geringere Zinsen zahlen muss. Andererseits bei guter Entwicklung sind zugunsten des Darlehensgebers die variablen Zinsen zu zahlen. Hierin steckt aber auch der einzige Vorteil für den Darlehensgeber. Aufgrund der nachrangigen Befriedigung ist die Tilgung eines Beteiligungsdarlehens im Insolvenzfall nicht zu erwarten.

Zusammengefasst bietet das partizipative Darlehen für Unternehmen, die sich in finanziellen Engpässen befinden, eine gute Möglichkeit, ihre Situation zu verbessern.

Leandra Kottke & Karl H. Lincke

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen