Änderung des Gesetzes zum Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Spanien

Mit der Änderung des Gesetzes zum Vebraucher- und Benutzerschutz (Gesetz Nr. 3/2014, veröffentlicht am 27. März 2014, in Kraft seit 13. Juni 2014) wird zum Teil die Nutzung der elektronischen Zigarette reguliert. In diesem Zusammenhang wird das Gesetz Nr. 28/2005, veröffentlicht am 26. Dezember 2005, über die gesundheitlichen Maβnahmen gegen den Tabakkonsum und die Regulierung von Verkauf, Lieferung und Verbrauch von Tabakwaren geändert.

Gebrauch elektronischer Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen verboten

Das Gesetz verbietet den Gebrauch elektronischer Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen, Sanitätszentren, Bildungseinrischtungen (mit Ausnahme von Plätzen im Freien von Universitäten und andere Bildungsstätten für Erwachsene), Transportverkehrsmitteln und Kinderspielplätzen. Demgegenüber kann in Bars und Restaurants sowie Arbeitszentren geraucht werden. Der Verkauf von elektronischen Zigaretten ist im Gegenteil zu normalen Zigaretten nicht auf Kioske oder regulierte Zigarettenautomaten beschränkt. Die elektronischen Zigaretten oder Imitationen von diesen dürfen jedoch nicht an minderjährige Personen verkauft werden. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, Schilder aufzuhängen, die auf das Verbot des Verkaufs an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ausdrücklich  verweisen.

Gesetzliche Regelung der Bewerbung elektronischer Zigaretten in Spanien

Das Gesetz regelt auch die Werbung für elektronische Zigaretten, die nicht in den Stunden emitiert werden darf, in denen sie Kindern zugänglich sein könnte. Diese Gesetzgebung betrifft alle Geräte, die als nikotinersetzend wirken. Es wird festgelegt, dass innerhalb von 6 Monaten nach dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes die öffentlichen und privaten Radio- und Tv-Sender, Werbeagenturen, zusammen mit Vertretern der Hersteller einen Code über die Modalitäten und Inhalte von Werbebotschaften über die nikotinersetzenden Geräte einhalten sollen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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