Beim Arbeitsrecht handelt es sich um die Gesamtheit an Normen und Grundsätzen, durch die die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Dies basiert auf einer freiwilligen und entgeltlichen menschlichen Arbeitsleistung mit der Absicht, die Erfüllung der beidseitigen Verpflichtungen in einer Arbeitsbeziehung zu garantieren.

Gesetzesänderung zu befristeten Verträgen in Spanien

Eine Möglichkeit, die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer in Spanien zu verbessern, wurde durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch geschaffen. Die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Verträgen wird dadurch unterbunden und die Festanstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen wird Pflicht.

Teilzeitverträge in Spanien als Maβnahme zur Beschäftigungsförderung

Die Förderung von Beschäftigung und Festeinstellung sind ein festes Ziel der Verbesserung der spanischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Das Gesetz Nr. 16/2013 führt zu Neuerungen im Bereich der Teilzeitverträge, durch die eine Festeinstellung der Arbeitnehmer erleichtert werden soll. Dazu zählen Eintragungspflicht, Registrierung der Arbeitsstunden, Förderung der beruflichen Ausbidlung, Arbeitgeberabgaben zur Sozialversicherung.

Merkmale der Arbeitsverträge für Führungskräfte in Spanien

Für das spezielle Arbeitsverhältnis von Führungskräften in Spanien gibt es einige Formvorschriften. Die Führungskraft hat eine bestimmte Entscheidungsmacht und ist nur dem Verwaltungsorgan gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Beitrag behandelt die Regelung von Arbeitszeiten und Beförderung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der des Wettbewerbsverbots. Die höheren Führungskräfte sind von den Mechanismen der einheitlichen Arbeitnehmervertretung im Unternehmen ausgeschlossen.

Spezielle Arbeitsverträge für junge und unerfahren Arbeitssuchende in Spanien

Für junge Arbeitssuchende in Spanien mit geringer oder keiner Berufserfahrung wurde ein neuer Typ Arbeitsvertrag geschaffen. Damit wird angestrebt, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und das Unternehmertum anzuregen. Förderberechtigt sind KMUs, Selbständige und junge Arbeitssuchende unter 30.

Befristete und unbefristete Verträge

Voraussetzungen für befristete Verträge mit jungen Arbeitssuchenden in Spanien

Der Vertrag für junge Arbeitssuchende ist ein befristeter Vertrag, der die Einstellung von jungen Leuten durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbständige in Spanien erleichtern soll. Nur Arbeitssuchende von unter 30 Jahren und ohne praktische Arbeitserfahrung kommen dafür in Frage. Im Folgenden werden die Anforderungen und zahlreiche Fördermaβnahmen für diesen Vertragstyp dargestellt.

Spanien und Frankreich

Die Beweislast von Überstunden im Streitfall nach französischem und spanischem Recht

Die spanische Rechtssprechung zu Überstunden bestimmt, dass der Arbeitnehmer die Tätigung seiner Überstunden darlegen muss. In Katalonien ist die Beweislastführung durch einige Präzisionen erschwert.

Die Regelung der befristeten Ausbildungsverträge ohne Zertifikate in Spanien

Die Verwaltung, Kontrolle sowie Überwachung der Ausbildungs- und Lehrverträge wird vom spanischen Arbeitsamt (SPEE) übernommen. Die befristeten Ausbildungsverträge in Spanien, die kein Zertifikat bedürfen, werden durch das Gesetz 3/2012 zur Verbesserung des Arbeitsmarktes geregelt.

Arbeitsverträge über Leiharbeitsagenturen und die Berechnung des Dienstalters in Spanien

Verträge über Leiharbeitsagenturen sind sehr günstig für Unternehmen, die ihr Arbeitsteam zu bestimmten Zeitpunkten vergrössern müssen. In Spanien ist die Arbeitnehmerüberlassung in Art. 6 Gesetz Nr. 14/1994 geregelt. Geht der Leiharbeitsvertrag in einen festen Arbeitsvertrag beim selben Unternehmen über, wird die Periode der Leiharbeit zur Berechnung des Dienstalters und der Entschädigungen berücksichtig.

Arbeitsrechtliche Änderungen bezüglich der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien

Durch die arbeitsrechtlichen Änderungen im Rahmen der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien soll der Zufluss von Investitionen (Kapital) und Talenten (Fachkräfte) nach Spanien gesteigert und vereinfacht werden.

Gesunkener Sozialversicherungsbeitrag für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien

Eine Gesetzesänderung zur Förderung der Beschäftigung in Spanien ermöglicht, dass Unternehmen ab Februar 2014 nur 100 Euro Sozialversicherungsbeitrag für bestimmte Arbeitnehmer zahlen, wenn sie diesen einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben. Im Folgenden werden die Voraussetzungen aufgeführt, die Unternehmen erfüllen müssen, um Anspruch auf die genannten Beitragssenkungen zu haben.