Der Betriebsübergang in Spanien und Deutschland
Der Betriebsübergang in Spanien ist im spanischen Arbeitnehmergesetz geregelt. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über die Veränderungen in ihrem Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang informiert werden. Oftmals werden in Spanien zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber neue Verträge ausgehandelt.
