Beim Arbeitsrecht handelt es sich um die Gesamtheit an Normen und Grundsätzen, durch die die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Dies basiert auf einer freiwilligen und entgeltlichen menschlichen Arbeitsleistung mit der Absicht, die Erfüllung der beidseitigen Verpflichtungen in einer Arbeitsbeziehung zu garantieren.

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Besondere Eigenschaften von Praktikumsverträgen in Spanien

Praktikumsverträge in Spanien profitieren von wichtigen Steuer- und Sozialversicherungsbegünstigungen für den Arbeitgeber. Die Umwandlung eines Praktikumsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag erlaubt eine zusätzliche Vergünstigung von bis zu 700 Euro jährlich.

Die Befristung nach der Arbeitsmarktreform in Spanien

Seit 2010 werden in Spanien Schritte zur Arbeitsmarktreform durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Förderung der festen Einstellung und der Verbesserung der Beschäftigungfähigkeit in Spanien. Insbesondere soll für KMUs die Einstellung von jungen Arbeitssuchenden erleichtert werden.

Die frühzeitige Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

Es gibt drei Arten von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien: der befristete Praktikumsvertrag, der befristete Dienstleistungsvertrag und der befristete, produktionsabhängige Vertrag. Alle diese Vertragsarten sind im spanischen Arbeitnehmerstatut geregelt. Auch beim befristeten Vertrag handelt es sich um eine Kündigung, wenn dieser frühzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit seitens des Arbeitgebers aufgelöst wird.

Der Betriebsübergang in Spanien und Deutschland

Der Betriebsübergang in Spanien ist im spanischen Arbeitnehmergesetz geregelt. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über die Veränderungen in ihrem Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang informiert werden. Oftmals werden in Spanien zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber neue Verträge ausgehandelt.

Voraussetzungen und Dauer des Aubildungsvertrags in Spanien

Die Ausbildung soll den Auszubildenden ermöglichen, in einer spanischen Firma praktische Erfahrungen zu sammeln. Daher wird der theoretische schulische Teil mit einer konkreten Arbeitsstelle als Auszubildender in einem spanischen Unternehmen verbunden.

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Gestaltung und Arten von Tarifverträgen in Spanien

Die Tarifverträge in Spanien sind Vereinbarungen zwischen Gesellschaften und Arbeitgebern, welche Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen festsetzen. Sie erlauben es zusätzlich, die Normen an den Tätigkeitsbereich des Unternehmens anzupassen.

Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung in Spanien

Die Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und mehr Beschäftigung in Spanien ist das Ziel der Massnahmen durch das Gesetzesdekret 16/2003. Betroffen sind unter anderem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Regelung über die Beiträge für Arbeitnehmer. Es gelten Sonderregelungen für die Unternehmen, die sich der Ausbildung von Arbeitnehmern widmen.

Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut

Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut in Spanien

Wenn ein Betrieb in Spanien, der nicht an den Tarifvertrag gebunden ist oder einen solchen mit den Angestellten abgeschlossen hat, die Kaffeepause der Angestellten als deren Arbeitszeit ansieht, kann er umgekehrt nicht verlangen, dass diese Zeit nachgearbeitet wird. Es handelt sich um ein anerkanntes Recht, und eine Änderung dessen würde eine essenzielle Modifizierung der vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen bedeuten.

Die wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen in Spanien

Laut des spanischen Statuts der Arbeitnehmer gelten in Spanien folgende Umstände als wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Zeiteinteilung, Regime der Schichtarbeit, Vergütungssysteme und Lohnsätze oder funktionale Flexibilität. Die aktuellen Änderungen beruhen auf den Reformen des Gesetzes zur Regelung des spanischen Arbeitsmarktes von 2012.

Status eines Festangestellten nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

War man in Spanien über 24 Monate innerhalb einer Periode von 30 Monaten mit befristeten Arbeitsverträgen angestellt, kann man nach dem spanischen Arbeitnehmerstatut den Status eines Festangestellten erreichen. Der Beitrag fasst die verschiedenen Bedingungen zusammen, die unter anderem Missbrauch seitens der Unternehmer ausschliessen sollen. Nicht anrechenbar sind befristete Verträge im Rahmen von Forschungsprogrammen oder Integrationsbetrieben.