Die Reform des Arbeitsrechts zur Förderung von Beschäftigung in Spanien
Erweiterung der Personengruppen für den Vertrag zur Förderung der Beschäftigung in Spanien im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform, die am 17. September 2010 durch das spanische Parlament verabschiedet wurde. Es wurde ein neuer Rahmen für die Kündigung aus objektiven Gründen geschaffen. Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen wurden bisher selten durchgeführt.