Ausbildungsverträge in Spanien: Der Praktikumsvertrag

Der Praktikumsvertrag ist ein in den spanischen Rechtsvorschriften vorgesehener Ausbildungsvertrag, der den Zugang zur Berufswelt für Personen erleichtert, die jünger als 30 Jahre sind, die über einen Universitätsabschluss oder eine Berufsausbildung mittlerer oder höherer Reife verfügen, oder in Besitz von offiziell als gleichwertig anerkannten Titeln oder von einem Berufstitel im Sinne des Gesetzes sind. Ziel des Praktikumsvertrags ist es, dass der Arbeitnehmer entsprechend seines theoretischen Wissens ein Anwendungsfeld erhält und so das erworbene theoretische Wissen in die Praxis umsetzen kann.

Der Praktikumsvertrag hat eine Laufzeit von zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Die Vergütung des Arbeitnehmers, der im Rahmen dieser Art von Vertrag eingestellt wird, muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Erstes Jahr: mindestens 60% des im Tarifvertrag festgelegten Lohns für einen Arbeitnehmer, der eine gleichwertige Arbeit ausübt
  • Zweites Jahr: mindestens 75% des im Tarifvertrag festgelegten Lohns, der für einen Arbeitnehmer gilt, der eine gleichwertige Tätigkeit im Unternehmen ausübt.

Vorteile des Praktikumsvertrags

Die Vorteile des Arbeitgebers bei einen solchen Praktikumsvertrag sind zahlreich:

  • Die Flexibilität der Vertragsgestaltung
  • Die möglichen Kosteneinsparungen, sowohl in Bezug auf das Monatsgehalt als auch in Bezug auf eventuelle Entschädigungen, da das Arbeitnehmerstatut in Artikel 49.1.c) das Recht des Auszubildenden auf Entschädigung ausschließt, wenn sein Vertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zeit beendet wird
  • Für die Arbeitnehmer, die einen Praktikumsvertrag abgeschlossen haben, muss lediglich ein reduzierter Beitrag an die Sozialversicherung abgeführt werden
  • Wenn der Arbeitgeber nach dem Abschluss des Praktikumsvertrags beschließt, den Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag (Umwandlung in unbefristeten Vertrag) im Unternehmen anzustellen, erhält er einen Anspruch auf Reduzierung des Arbeitgeberanteils bei der Sozialversicherung.

Es ist wichtig eine Bestandsaufnahme der jeweiligen Situation vor dem Abschluss eines Vertrages für Ausbildung und Lehre zu machen, um allgemeine Verstöße zu vermeiden, die von den spanischen Arbeitsbehörden geahnt werden, wie zB. die des „Scheinpraktikanten“ bei der ein ordentliches Arbeitsverhältnis durch unzutreffende Deklarierung als Praktikumsverhältnis vereinbart wird.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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