Das Gesetz Ley Crea y Crece beschleunigt die Gründung und das Wachstum von Unternehmen in Spanien

Am 29.09.2022 wurde in Spanien das sogenannten Gesetz über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen (Ley 18/2022 de Creación y Crecimiento de Empresas) im spanischen Amtsblatt verkündet. Beworben als das Gesetz der Gründung und des Wachstums (Ley Crea y Crece) trat das neue Gesetz in Spanien am 19.10.2022 in Kraft und hat das Ziel, die Gründung von Gesellschaften in Spanien zu beschleunigen.

Das neue Gesetz ist Teil des sogenannten Plans für die Zurückgewinnung, Umbildung, sowie den Aufbau der Widerstandsfähigkeit in Spanien (Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia español). Ziel ist es, einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der die Gründung und das Wachstum von Unternehmen in Spanien mit folgenden Mitteln fördert:

  • Die Beseitigung von Hindernissen hinsichtlich der Teilnahme am Markt für die Unternehmen in Spanien
  • Die Verringerung von Zahlungsrückständen von Unternehmen in Spanien
  • Die finanzielle Förderung des Wachstums der Unternehmen in Spanien

Gründung einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab 1 €

Eine der bemerkenswertesten mit dem neuen Gesetz in Spanien eingeführten Maßnahmen ist zweifellos, dass nun die Gründung von spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 1 € anstelle der bisher erforderlichen 3.000 € möglich ist. Spanien gleicht damit seine Rechtsvorschriften an den anderer Länder wie Deutschland, Frankreich, Irland, die Vereinigten Staaten, Japan, Kanada und das Vereinigte Königreich an.

Nach dem neuen Gesetz müssen in Spanien folgende zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, solange das Stammkapital der spanischen beschränkt haftenden Gesellschaft nicht 3.000 € übersteigt.

  • Es ist gesetzlich verpflichtend eine Rücklage mit einem Betrag von mindestens 20 % des Gewinns der Gesellschaft zu bilden, bis diese Rücklage zusammen mit dem Stammkapital den Betrag von 3.000 € erreicht.
  • Im Falle einer freiwilligen oder erzwungenen Liquidation haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Differenz zwischen dem Betrag von 3.000 € und dem Betrag des Stammkapitals, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen.

Abschaffung der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung im System der sukzessiven Gründung (Sociedad Limitada de Formación Sucesiva)

Mit dem Wegfall des Mindeststammkapitals von 3.000 € ist die Gründung einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung im System der sukzessiven

Gründung (Sociedad Limitada de Formación Sucesiva) nicht mehr möglich, da sie keinen Nutzen mehr hat.

Abschaffung der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neues Unternehmen (Sociedad Limitada Nueva Empresa)

Das neue Gesetz schafft zudem die sogenannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neues Unternehmen (Sociedad Limitada Nueva Empresa) in Spanien ab, da sie allgemein nicht mehr gebraucht wird und deshalb ihr Fortbestand als unnötig erachtet wurde. Von nun an werden diese Gesellschaften einfach die die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada) tragen und den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften unterliegen.

Eintragung der spanischen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (Sociedad Civil) in das Handelsregister

Das neue Gesetz ermöglicht in Spanien die Eintragung von spanischen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht in das spanische Handelsregister.

Mit dem neuen Gesetz können künftig in Spanien folgende Daten im Handelsregister eingetragen werden:

  • Bestellung, Abberufung und Rücktritt von Geschäftsführern
  • Vollmachten
  • Beitritt neuer Gesellschafter
  • Austritt oder Ausschluss bestehender Gesellschafter
  • Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaftern
  • Die Verwaltung der Gesellschaft betreffende Entscheidungen von Gerichten oder Behörden

Verpflichtungen für Notare und anderer an der Gründung der Gesellschaft beteiligten Stellen

Nach dem neuen Gesetz in Spanien sind Notare und andere an der Gründung der Gesellschaften beteiligte Stellen dazu aufgefordert, Unternehmer über die Möglichkeit zu informieren, das spanische Informationszentrum und Netzwerk für Unternehmensgründungen (Centro de Información y Red de Creación, kurz: CIRCE) im Verfahren der Gründung einer spanischen Gesellschaft zu nutzen.

Außerdem wird von Ihnen nach dem neuen Gesetz in Spanien eine gewisse Geschwindigkeit für die Beurkundung und Eintragung von Gesellschaften in standardisierten Formaten und mit standardisierten Satzungen verlangt.

Wenn Sie mehr über das Gesetz über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen in Spanien erfahren möchten,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Rosario Rodríguez hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Gesellschaftsrecht und Gesellschaftsgründung in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Französisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Rosario Rodríguez zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.