Das neue Gesetz über Betriebsgeheimnisse

Die Betriebsgeheimnisse haben für Unternehmen immateriellen Wert von höchster Relevanz. Bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ist ihr gesetzlicher Schutz in Spanien recht begrenzt und es wurde normalerweise auf den vertraglichen Bereich verwiesen. Mit der Bewilligung des Projekts des Gesetzes über Betriebsgeheimnisse integriert Spanien in seine Rechtsordnung die EU-Richtlinie 2016/943 des Europäischen Parlaments mit einer zweifachen Zielsetzung.

Ziele des Gesetzes über Betriebsgeheimnisse

  • Auf der einen Seite die Harmonisierung der spanischen Gesetzgebung mit derjenigen der Staaten der Europäischen Union
  • Auf der anderen Seite die Gewährleistung, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, die auf unternehmerischen, vertraulichen Informationen (Betriebsgeheimnissen) beruht, auf angemessene Weise geschützt ist.

Was sind die Betriebsgeheimnisse

Als Wirkung des neuen Gesetzes ist vorgesehen, dass jede Information , welche einen Bezug zu irgendeinem Bereich des Unternehmens hat, einschließlich technologischen, industriellen, gewerblichen, organisatorischen oder finanziellen, als Betriebsgeheimnis gilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erstens, dass es sich um geheime Informationen handelt
  • Zweitens, dass er Unternehmenswert hat, genauer gesagt, dass er geheim ist
  • Drittens, dass es für den Markeninhaber vernünftige Gründe gegeben hat, dies geheim zu halten.

Struktur des neues Gesetz über Betriebsgeheimnisse

Die Normen sind strukturiert in 20 Artikel, welche auf 4 Kapitel verteilt sind:

  • Kapitel 1: Dieses Kapitel legt die Reichweite fest und beschreibt den Inhalt des Gesetzes
  • Kapitel 2: Enthält die Umstände der Erlangung, Verwendung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, sowie die konstitutiven Verhaltensweisen bei einer Verletzung derselben
  • Kapitel 3: Enthält einen offenen Katalog mit Verteidigungsmaßnahmen, mit besonderem Augenmerk auf der Schadensregulierung, welche sich sowohl auf deren wirtschaftlichen Inhalt, als auch auf die Vereinfachung der Kalkulierung und Abwicklung ausdehnt
  • Kapitel 4: Erklärt die einzelnen Regeln im Hinblick auf Unterlassungsansprüche, um die Effizienz zu sichern und um unverzüglich die Preisgabe, den Gebrauch oder die widerrechtliche Erlangung von Betriebsgeheimnissen zu vermeiden.

Über die verletzten Waren

Es werden allgemeine Mindeststandards im Hinblick auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen festgelegt, um die Erlangung, Verwendung und die widerrechtliche Offenlegung derselben und die unfreiwillige Ausbeutung der verletzten Waren zu vermeiden. Darunter versteht man all diejenigen Produkte oder Dienstleistungen, die durch bedeutende Betriebsgeheimnisse begünstigt sind, welche auf unrechtmäßige Weise erlangt wurden.

Dieser neue gesetzliche Rahmen versucht die Effizienz des Rechtsschutzes der Betriebsgeheimnisse in Spanien gegen den Missbrauch am Binnenmarkt zu verbessern, indem er den Artikel 13 des Gesetzes 3/1991 vom 10. Januar über Unlauteren Wettbewerb auf die folgende Art ausdehnt: als unlauterer Wettbewerb wird die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen erachtet, die der Gesetzgebung über den Schutz von Betriebsgeheimnissen unterliegt.

Über die Betriebsgeheimnisse

Das neue Gesetz über Betriebsgeheimnisse legt unter anderem fest, dass ein Betriebsgeheimnis verletzt wird, wenn es ohne Einwilligung des Berechtigten durch unlautere Geschäftspraktiken oder durch dessen Verwendung gebraucht oder offengelegt wird. Genauso ist es widerrechtlich, ein Betriebsgeheimnis zu nutzen, wenn es im Rahmen einer Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wird.

Auch wird es als indirekte Verletzung eines Geheimnisses angesehen, wenn jemand ein solches beispielsweise durch eine Person erlangt, die dieses unter den Umständen des Falles durch widerrechtliche Form erworben hat und wenn ein Produkt verwendet, angeboten und produziert wird, das vermutlich widerrechtlich verwendet wird, immer wenn die Person weiß, dass die Geschäftsgeheimnisse auf rechtswidrige Art erlangt wurden.

Die Unternehmen sind in zunehmendem Maße unlauteren Praktiken ausgesetzt, die die Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen verfolgen (Diebstahl, unbefugte Vervielfältigung, Wirtschaftsspionage oder Verstoß gegen Vertraulichkeitsanforderungen). Mit dem neuen Gesetz über Betriebsgeheimnisse wird versucht, den Rechtsschutz zu stärken und die Funktionsweise des Markts und die Investitionen der Privatwirtschaft in Forschung und Innovation zu fördern.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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