Das neue spanische Handelsgesetzbuch: Handelspflichten und Handelsverträge

Innerhalb der Neuheiten, die das neue spanische Handelsgesetzbuch mit sich bringt, befinden sich unter anderem die allgemeinen, auf Handelspflichten- und verträge anwendbaren Regelungen.

Allgemein lässt sich festhalten, dass diese Normen von dispositivem Charakter sind und nur dann zwingend zur Anwendung gelangen, wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Zugrunde liegen den Normen die Konvention der vereinten Nationen über Warenkaufverträge vom 11. April 1980, die Grundsätze über internationale Handelsverträge zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) und die Arbeit der Lando-Kommission hinsichtlich des europäischen Vertragsrechts.

Innerhalb des Handelsgesetzbuches werden die verschiedenen Phasen beim Vertragsschluss geregelt, von der vorvertraglichen Phase bis hin zur Löschung oder der Nichterfüllung des Vertrags, über deren Vervollständigung, deren Veränderung, deren Auslegung und deren Erfüllung.

In Bezug auf den elektronischen Handel beteuert die Regulierung das Äquivalenzprinzip, technologische Neutralität, Vertragsfreiheit sowie Treu und Glauben.

Auch werden spezielle Handelsformen geregelt, wie der Handel durch öffentliche Versteigerung oder der Handel durch Warenautomaten.

Ebenfalls integriert wurden die allgemeinen Regelungen über den Handel und die Geheimhaltungs- und Ausschliesslichkeitsklauseln.

Neuheiten in Bezug auf Handelsverträge 

  • Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Handelsverträgen, die normalerweise im Wirtschaftsverkehr geschlossen werden, um Rechtssicherheit durch die Aufstellung bereits bekannter Rechtsregelungen zu schaffen. Zum ersten Mal werden gesetzliche Regelungen über Finanziers und Anbieter von Computerdienstleistungen geschaffen.
  • Es besteht die Möglichkeit, auch andere Vertragstypen als handelsrechtliche zu qualifizieren. Auf diese atypischen Verträge finden dann die allgemeinen Regelungen über die Handelspflichten und -verträge Anwendung.

Wertpapiere und Zahlungsinstrumente sowie Kredite

Enthalten sind auch Regelungen über Wertpapiere und Zahlungsinstrumente und Kredite als allgemeine rechtliche Kategorien.

  • Es wurde eine Verallgemeinerung hinsichtlich der Regelungen über das Wechsel- und Scheckgesetz vorgenommen, wobei der Übergang von Papierform auf elektronische Form Berücksichtigung gefunden hat, was sowohl den Besitz als auch die Übertragung des Rechts beeinflusst.
  • Das Gesetz sieht ein einheitliches Konzept für Wertpapiere angesichts deren wirtschaftlicher Rolle vor, was die Ausübung des Rechts vereinfachen und schützen soll. Hinsichtlich des Umlaufs von Wertpapieren gilt noch immer die Unterscheidung zwischen Inhaberpapieren, Wertpapieren und Namenspapieren.

Rechnungskauf und Zahlungskarten 

Die Modernisierungen, die hinsichtlich der Regelungen über Schecks, den Schuldschein und die Wechselpapiere vorgenommen wurden, finden auch auf den Rechnungskauf Anwendung.

  • Abgeschafft wurden der Wechsel sowie die Figur der Intervention. Es wurden einheitliche Regelungen festgelegt über die Ausstellung, die Übergabe, Bürgschaft, die Zahlung sowie den Zahlungsausfall.
  • Die Regelungen über Wertpapiere wurden in zwei Einheiten unterteilt: die serienmässige Ausgabe und die Bestimmung des übertragbaren Wertpapiers von Investitionen.
  • Schließlich werden auch Maßnahmen betreffend Zahlungskarten getroffen, etwa über Kreditkarten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Pflichten des Kartenausstellers mit dem Ziel, Sicherheiten zu schaffen, da in den meisten Fällen eine der beiden Vertragsparteien kein Unternehmer ist.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen.

Mariscal & Abogados ist spezialisiert auf Handels- und Vertragsrecht in Spanien. Wir erstellen alle Verträge, die in der täglichen Unternehmenspraxis anfallen (Kauf-, Kredit-, Lieferanten-, Vertriebsverträge, AGB usw.). Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.