Energierecht in Spanien (1): Neuregelung der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigung

In den letzten Jahren hat die Branche der erneuerbaren Energien einen neuen Aufschwung in Spanien erlebt. Insbesondere lockt eine neuerdings vielversprechende Rentabilität von Photovoltaikprojekten zunehmend ausländische Investoren – auch ohne staatliche Förderung.

Das Problem mit der bisherigen Regelung zur Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen

Oftmals scheiterten Green Field Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Spanien in den letzten Jahren – trotz herausragender technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen – immer wieder an derselben Hürde: Das erlangen der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigung für die geplanten Anlagen.

Der Ursprung des Problems liegt in der begrenzten Kapazität des Stromnetzes zur Einspeisung zusätzlicher elektrische Energie. Entsprechend ist die Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen and den verschiedenen Anschlusspunkten begrenzt. Das Grundprinzip: wer zuerst kommt, baut zuerst.

Die bisherige Regelung der Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien hat sich in vielerlei Hinsicht als mangelhaft erwiesen. Im Wesentlichen scheiterten immer wieder wirtschaftlich und technisch solide Projekte an mangelnden Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen, während eigentlich freie Kapazitäten von nicht durchführbaren Projekten und/oder Spekulanten besetzt wurden.

Zudem fehlte es bislang an Transparenz hinsichtlich der verfügbaren Kapazitäten an den verschiedenen Anschlusspunkten. Die Hinterlegung der dafür notwendigen Sicherheiten und hastige Beantragung zahlreicher Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen wurde unter vielen Projektentwicklern zum Massensport.

Hinzu kommt die viel kritisierte Figur des Interlocutor Único de Nudo, oder kurz: IUN, welche zu einem Tsunami an Beschwerden bei der zuständigen spanischen Energieaufsichtsbehörde CNMC führte.

Mit dem Real Decreto-Ley 23/2020, vom 23. Juni 2020, und dem darauffolgenden Real Decreto 1183/2020, vom 29. Dezember 2020 sollen einige der umstrittensten Regelungsaspekte modifiziert werden. Wichtige Punkte umfassen insbesondere:

Die Vereinheitlichung des Vergabeverfahrens und die Abschaffung des sogenannten Interlocutor Único de Nudo (IUN)

Im Wesentlichen laufen neue Verfahren bezüglich Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien über den jeweils zuständigen Netzbetreiber, welcher als einziger Kontaktpunkt für die jeweiligen Projektträger fungieren soll. Die allgemein kritisierte Figur des IUN verschwindet, nach einer Übergangsregelung bezüglich bereits laufender Verfahren, dauerhaft (mehr Informationent).

Neuerungen hinsichtlich der Vollstreckung der zur Projektentwicklung zu hinterlegenden Sicherheiten

Die aktuelle Regelung umfasst unter anderem die Einführung bestimmter Fristen zur Projektentwicklung, welche im Real Decreto-Ley 23/2020 vorgesehen sind. Die Nichterfüllung dieser Fristen führt zur Vollstreckung der Sicherheit, welche vor Beantragung der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigung für ein Projekt in Spanien bei den zuständigen Behörden hinterlegt werden muss. Des Weiteren enthält das Real Decreto 1183/2020 eine präzisere Definition der Gründe, welche eine Aussetzung der Vollstreckung rechtfertigen.

Wichtige Aspekte der neuen Regelung

Letztlich enthält die aktuelle Regelung weitere wichtige Aspekte welche die Erlangung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen für ein Projekt unmittelbar betreffen. Interessante Neuerungen beziehen sich beispielsweise die geplante Schaffung von Internetportalen zur Identifikation freier Netzkapazität, die Regelung von Kriterien und Pflichten hinsichtlich der Modifizierung von Projekten, sowie die Bestimmung gewisser Vorteile bei der Hybridisierung von Projekten.

Falls Sie weitere Informationen zum Thema Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen in Spanien oder Beratung im Bereich des Energierechts benötigen, zögern Sie nicht Mariscal & Abogados zu kontaktieren. Gerne hilft unser German Desk im Bereich internationale Projektentwicklung und Energierecht Ihnen weiter.

Schlussfolgerung: Es bleibt spannend!

Es wird spannend zu sehen, wie sich die neue Regelung in der Praxis auf die Projektentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien in Spanien auswirkt. Die neue Regelung betrifft zentrale Regelungsaspekte, welche in der vorherigen Gesetzgebung stark kritisiert worden sind. Gemäß den Kritikern führte die bisherige Regelung insbesondere zu einer ineffizienten Vergabe Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen.

Es fragt sich, ob die neugesetzten Fristen tatsächlich zu einer effizienteren Vergabe von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen und im Endeffekt zu einer steigenden Anzahl erfolgreich abgeschlossenerer Projekte in Spanien führen wird. Interessant wird es sicherlich, wenn die angekündigten Internetportale mehr Transparenz bezüglich der freien Netzkapazitäten an den verschiedenen Anschlusspunkten führen. Es fragt sich auch, ob die neuen Fristen zu einer gesteigerten Suche von Investoren bzw. Verkäufen bezüglich bestehender Projekte führen wird.

Klar ist nur, dass in der Branche der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren in Spanien noch so einiges passieren wird. Es bleibt spannend!

Pia V. Kohrs

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Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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