Die Kündigung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien gemäß Ley 15/2022

Am 14. Juli 2022 trat in Spanien das Ley 15/2022 in Kraft, welches umfassende Regelungen zugunsten von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung enthält. Insbesondere enthält das Gesetz wichtige Maßnahmen, um Schäden durch Diskriminierung in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft zu verhindern und zu entschädigen. Es handelt sich demzufolge um ein sehr weitreichendes Gesetz mit einer direkten Auswirkung auf gesellschaftliche Sphären wie Bildung und Gesundheit, etc.

Im Bereich des Arbeitsrecht führt das Gesetz eine zentrale Neuigkeit ein: Die Aufnahme von Krankheit und jeglicher sonstigen Eigenschaft in Zusammenhang mit der Gesundheit als Diskriminierungsmerkmal.

Genauer gesagt, fügt das Ley 15/2022 den Diskriminierungsmerkmalen des EU-Rechts (Geschlecht, Behinderung, Religion usw.) die Merkmale Krankheit und Gesundheitszustand sowie den serologischen Status und die genetische Veranlagung für Krankheiten und Beeinträchtigungen hinzu.

Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Incapacidad Temporal, kurz: IT) ist in der Neufassung des Gesetzes unmittelbar enthalten.

Auswirkungen des Ley 15/2022 auf Unternehmen in Spanien

Als Folge der zuvor dargestellten Punkte ist ein Unternehmen in Spanien, welches den Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer wegen aus Krankheit resultierender vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien beenden will, verpflichtet, seine Entscheidung objektiv und nachvollziehbar zu begründen.

Spanische Gerichte haben unter Anwendung des Gesetzes gegenüber Arbeitnehmern solche Kündigungen wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien für unwirksam gehalten, bei denen aufgrund von Krankheit oder Verletzung eine lange Heilungsphase abzusehen war. In diesen Fällen haben die Richter die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in Spanien mit einer Behinderung gleichgesetzt und die Kündigung als nichtig befunden, sofern ihre Ursache der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers war.

Unmittelbare Folgen für Unternehmen in Spanien

Dem Unternehmen in Spanien, welches einen Arbeitnehmer wegen vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien kündigt, drohen folgende Konsequenzen:

  • Die Unwirksamkeitserklärung der Kündigung und ihre rechtlichen Folgen: Wiedereinstellung des Arbeitnehmers und die Fortzahlung seines Entgelts für den Zeitraum zwischen Kündigung und Urteil
  • Die Zahlung von Schadensersatz zur Entschädigung des durch die Diskriminierung eingetretenen immateriellen Schadens

Jedoch ist in Artikel 4.2 Ley 15/2022 selbst geregelt, dass nicht alle Kündigungen wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien einen diskriminierenden Charakter haben. So wird eine Kündigung, die objektiv durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt ist, sowie ein erforderliches und angemessenes Mittel zu diesem Zweck darstellt, nicht als diskriminierend betrachtet.

Ángela Ramírez de Cartagena

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