Die Vereinbarung eines nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien

In diesem Artikel sei auf die Vereinbarung über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwiesen, eine Klausel, die, auch wenn sie sich im Grunde genommen als untypisch und unbekannt herausstellt, für bestimmte Arbeitsplätze unentbehrlich ist, um unter anderem das Know-how, die Ausbildung, Erfahrung usw., welche ein Arbeiter während der Leistung seiner Dienste für ein Unternehmen erlangt hat, zu schützen.

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung in Art. 21 des Arbeiterstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt wird. Um sie in die Vertragsbeziehung einzugliedern, müssen die Parteien, und vor allem das Unternehmen, folgende Anforderungen beachten, um zu verhindern, dass sie von einem Gericht als nichtig erklärt wird:

  • Dauer: sie darf zwei (2) Jahre für die titulierten Arbeitnehmer und sechs (6) Monate für den Rest der Angestellten nicht überschreiten
  • Wirtschaftliches oder industrielles Interesse: der Unternehmer muss ein tatsächliches wirtschaftliches oder industrielles Interesse haben, das den Abschluss der Vereinbarung rechtfertigt. Dieses Interesse liegt vor, wenn für das Unternehmen aus der Ausübung der Tätigkeit, die es zu verbieten versucht, ein Schaden hervorgeht
  • Angemessene Ausgleichsleistung für den Arbeitnehmer: hat zum Ziel, den Arbeitnehmer für die Einbuße von Arbeitsmöglichkeiten, die eine solche Verpflichtung für ihn mit sich bringt, zu entschädigen und dass der Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses über wirtschaftliche Stabilität verfügt.

Das Arbeiterstatut legt keinen konkreten Betrag oder die Zahlungsart fest, so dass grundsätzlich das zur Anwendung kommt, was die Parteien im Vertrag selbst vereinbaren. Trotzdem hat die Rechtssprechung mehrere Formeln betrachtet wie:

  • Die Zahlung eines festen Betrags während der Monate, die das Arbeitsverhältnis dauert. Das Risiko, das diese Formel mit sich bringt, ist, dass sie, um gültig zu sein, das Dienstalter des Arbeitnehmers während der Gültigkeit des Arbeitsverhältnisses und den daraus bezogenen Betrag berücksichtigen muss.
  • Zahlung eines bestimmten Betrags nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder während der Dauer des Verbotes anteilig verrechnet, oder zu Beginn oder am Ende, oder am Ende jedes Kalenderhalbjahres des vereinbarten Zeitraums des Wettbewerbsverbots.

Diese Art von Vereinbarungen können jederzeit während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses getroffen werden, ohne, dass der einseitige Rücktritt weder vonseiten des Arbeitnehmers, noch des Unternehmers möglich ist. Im Fall, dass die Erfüllung dieser Klausel im Ermessen lediglich einer der Parteien liegt, wird die Vereinbarung als nichtig angesehen.

Zuletzt und im Fall, dass der Unternehmer seinen Pflichten nicht nachgeht, muss der Arbeitnehmer eine gerichtliche Entscheidung bekommen, die ihn von seinen Pflichten befreit, ohne, dass ihn dies von der Einforderung der Zahlung des vereinbarten Betrags abhält.

Wenn der Arbeitnehmer derjenige ist, der die Pflichten nicht einhält – dieser Umstand muss vom Unternehmer anerkannt sein und sich darauf beziehen, dass der Arbeitnehmer eine der ausdrücklich verbotenen Aktivitäten ausübt – kommt das im Vertrag selbst vereinbarte zur Anwendung. Nichts steht der Aufstellung einer Strafklausel  im Weg, bestehend aus der Rückgabe des Gezahlten, einschließlich einer Schadensersatzzahlung. Wird keine Vertragsklausel aufgestellt, besteht die übliche Konsequenz in der Auferlegung vonseiten der Richter, die vom Unternehmer gezahlten Beträge im Verhältnis zum nichterfüllten Zeitraum zurückzuzahlen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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