Das Recht der Gesellschafter in Spanien auf Austritt wegen Nichtauszahlung von Dividenden
Das Recht der Gesellschafter auf Teilhabe an Gewinnen der Gesellschaft ist ausdrücklich in Artikel 93 a) des spanischen Gesetzes über die Kapitalgesellschaften (GKG) festgeschrieben. Wenn der Gesellschafter austreten will, ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, diesem Gesellschafter den Wert seiner Gesellschaftsanteile zu einem angemessenen Preis zurückzuerstatten.