Gesellschaftsrechtliche Strategien zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts in Spanien

Bevor die verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Strategien zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts einer spanischen Tochtergesellschaft analysiert werden, ist klarzustellen, dass diese Maßnahmen ausschließlich in Fällen eines Vermögensdefizits anwendbar sind.

Vermögensdefizit und rechtlicher Auflösungsgrund

Im Sinne des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) liegt ein Vermögensdefizit vor, wenn sich das Nettovermögen der Gesellschaft infolge kumulierter Verluste auf einen Betrag verringert hat, der unter die Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapital fällt.

Dieser Umstand stellt einen gesetzlichen Auflösungsgrund dar, sofern nicht rechtzeitig geeignete Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, gemäß Artikel 363 Absatz 1 Buchstabe e) LSC.

Die frühzeitige Erkennung dieser Situation ist von wesentlicher Bedeutung, da die Untätigkeit der Geschäftsführer erhebliche persönliche Haftungsrisiken begründen kann.

Nettovermögen vs. Solvenz: ein wichtiger Unterschied

Ebenso ist eine klare Unterscheidung zwischen Nettovermögen und Solvenz unerlässlich.

Das Nettovermögen ergibt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und fälligen Verbindlichkeiten und umfasst unter anderem das Stamm- bzw. Grundkapital, Rücklagen, Ergebnisse früherer Geschäftsjahre sowie das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres.

Solvenz hingegen bezeichnet die tatsächliche und dauerhafte Fähigkeit einer Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Eine Gesellschaft kann aus finanzieller Sicht zahlungsfähig sein und sich dennoch aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive in einem Bilanzungleichgewicht befinden.

Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Gesellschaften und internationalen Konzernen mit Tochtergesellschaften in Spanien hat es uns ermöglicht, verschiedene wirksame gesellschaftsrechtliche Strategien zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts zu identifizieren, deren Eignung stets im Einzelfall zu prüfen ist.

Gesellschaftsrechtliche Strategien zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts einer Tochtergesellschaft

Gesellschaftereinlagen zum Ausgleich von Verlusten

Einlagen von Gesellschaftern stellen eine der flexibelsten und effizientesten Lösungen im Hinblick auf Formalitäten und Kosten dar, sofern der Gesellschafter über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Aus buchhalterischer Sicht werden diese Einlagen als Eigenkapital erfasst und tragen unmittelbar zur Sanierung des Nettovermögens bei. Da es sich nicht um ein Darlehen handelt, begründen sie weder einen Rückzahlungsanspruch noch eine Forderung zugunsten des Gesellschafters.

Besteht seitens des Gesellschafters die Absicht, die eingebrachten Mittel künftig zurückzuerlangen, ist es zweckmäßiger, die Maßnahme als Finanzierungsinstrument zu strukturieren, etwa in Form eines gewöhnlichen Darlehens oder eines partiarischen Darlehens, die nachfolgend erläutert werden.

Diese Alternative ist in multinationalen Konzernen üblich, bei denen die ausländische Muttergesellschaft beschließt, das Eigenkapital ihrer spanischen Tochtergesellschaft zu stärken, um komplexere Maßnahmen zu vermeiden und eine rasche Umsetzung zu gewährleisten.

Partielle Darlehen als hybrides Instrument

Das partiarische Darlehen stellt ein besonders attraktives Instrument dar, wenn der Gesellschafter — oder auch ein externer Investor — die Gesellschaft finanzieren und zugleich einen Rückzahlungsanspruch behalten möchte.

Sein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass es aus bilanzieller Sicht nicht als fällige Verbindlichkeit, sondern als Eigenkapital behandelt wird und somit zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts beiträgt.

Darüber hinaus ermöglicht es, die Verzinsung des Darlehens an die Entwicklung der Gesellschaft zu knüpfen, und bietet die Möglichkeit, die Forderung zu kapitalisieren, falls eine spätere Beteiligung am Stamm- bzw. Grundkapital wird gewünscht.

Aufgrund seiner formalen Einfachheit und der geringen Kosten stellt das partiarische Darlehen eine häufig eingesetzte Lösung in gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsprozessen dar, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Kapitalerhöhung unter Beteiligung eines Investors

In bestimmten Konstellationen kann die Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts durch eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung eines finanzstarken Investors erfolgen.

Diese Alternative erfordert eine sorgfältige vorgelagerte Analyse sowohl aus gesellschaftsrechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht, um eine sachgerechte Zuweisung politischer und wirtschaftlicher Rechte sowie einen angemessenen Schutz der bestehenden Gesellschafter sicherzustellen.

Kapitalherabsetzung aufgrund von Verlusten und Umwandlung einer S.A. in eine S.L.

Diese Konstellation ist häufig bei solventen Aktiengesellschaften (Sociedades Anónimas – S.A.) mit ausreichender Liquidität anzutreffen, deren Gesellschafter keine weiteren Einlagen leisten möchten.

Die Kapitalherabsetzung aufgrund von Verlusten ermöglicht es, das Defizit auszugleichen. Führt diese Herabsetzung dazu, dass das Grundkapital unter den gesetzlichen Mindestbetrag von 60.000 Euro fällt, ist gleichzeitig die Umwandlung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada – S.L.) erforderlich.

Es handelt sich um eine technisch anspruchsvolle, aber durchaus durchführbare Maßnahme, die es erlaubt, die gesellschaftsrechtliche Struktur an die wirtschaftliche Realität des Unternehmens anzupassen, Kosten zu optimieren und die Rechtsform zu vereinfachen.

Akkordeon-Maßnahme: gleichzeitige Kapitalherabsetzung und -erhöhung

Die sogenannte Akkordeon-Maßnahme kombiniert eine Kapitalherabsetzung aufgrund von Verlusten mit einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung zur Wiederherstellung eines angemessenen Kapitalvolumens.

Bei Aktiengesellschaften ist diese Technik zwingend erforderlich, wenn die Kapitalherabsetzung das Grundkapital unter das gesetzliche Mindestkapital sinken lässt und eine Kapitalerhöhung notwendig wird, um die Gesellschaftsform beizubehalten. Eine sorgfältige rechtliche Planung und Umsetzung sind für den Erfolg dieser Maßnahmen ausschlaggebend.

Akkordeon-Maßnahme mit Agio und Beteiligung eines Investors

Bei erheblichen Bilanzungleichgewichten kann der Eintritt eines externen Investors durch eine Kapitalherabsetzung wegen Verlusten gefolgt von einer Kapitalerhöhung mit Aufgeld (Agio) strukturiert werden.

Diese Technik ermöglicht die Verlustdeckung sowohl durch die Kapitalherabsetzung als auch durch das Aufgeld.

Der wesentliche Vorteil dieser Struktur liegt darin, künftige Kapitalherabsetzungen sowie die Notwendigkeit neuer Prüfungsberichte zu vermeiden, was zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führt.

Fusion durch unechte Verschmelzung in Mutter-Tochter-Strukturen

In Unternehmensgruppen mit ausländischen Muttergesellschaften und spanischen Tochtergesellschaften kann die unechte Verschmelzung eine wirksame Lösung darstellen, wenn eine der Gesellschaften — in der Regel die Tochtergesellschaft — ein Vermögensdefizit aufweist.

Diese Maßnahme ermöglicht die Vereinfachung der Unternehmensstruktur des Konzerns, den Abbau von Bilanzungleichgewichten und eine Optimierung der Unternehmensführung, sofern ihre handels-, steuer- und arbeitsrechtlichen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden.

Insolvenz und Insolvenzverfahren

In jedem Fall ist zu beachten, dass bei Zusammentreffen eines Vermögensdefizits mit einer Insolvenz die Gesellschaft verpflichtet ist, die Eröfflung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Eine frühzeitige Erkennung und fachkundige Beratung sind unerlässlich, um eine Haftung der Verwaltungsorgane zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Bilanzgleichgewicht liegt vor, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft nicht unter die Hälfte ihres Stamm- bzw. Grundkapital fällt und somit besteht kein gesetzlicher Auflösungsgrund nach der LSC.

Die Gesellschaft gerät in einen gesetzlichen Auflösungsgrund, und die Geschäftsführer können bei fehlender pflichtgemäßer Reaktion persönlich haftbar gemacht werden.

Ja. Aus bilanzieller Sicht gilt das partiarische Darlehen als Eigenkapital und stellt daher ein wirksames Instrument zur Vermögenssanierung dar.

Ja. Solvenz und Nettovermögen sind unterschiedliche Konzepte. Eine Gesellschaft kann ihre Verbindlichkeiten bedienen und sich dennoch in einem Bilanzungleichgewicht befinden.

Dies hängt von der Konzernstruktur, dem Willen der Gesellschafter und den strategischen Zielen ab. Eine individuelle rechtliche Analyse ist unerlässlich.

Besteht bei Ihrer Tochtergesellschaft in Spanien ein Bilanzungleichgewicht oder möchten Sie möglichen gesellschaftsrechtlichen Risiken frühzeitig vorbeugen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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