Handelsrechtliche Verträge in Spanien unterliegen dem Handelsgesetzbuch. Dessen Rechtsvorschriften zu kennen ist ausschlaggebend um jegliche wirtschafltiche Tätigkeit richtig ausführen zu können: den Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Joint Ventures, Handelskäufe sowie jeglichen Vertragstyp (z.B. Vertretungsverträge, Vertriebsverträge, nationale, europäische und internationale Warenkaufverträge).

Wissenswertes über den Vertriebsvertrag in Spanien

Der Vertrieb, der sich auf den Kauf von Waren von einem Lieferanten und deren anschließende Weiterveräußerung durch den Händler bezieht, ist ein geeignetes Mittel einen neuen Markt mit Hilfe der lokalen Klientel des Verteilernetzes zu betreten.

Smart Contracts und Konsumentenschutz in Spanien

Smart Contracts entwickeln sich zum bevorzugten Vertragstyp im Finanzsektor. Diese Verträge sind einfach in der Handhabung, reduzieren die Transaktionskosten, verkürzen die Abrechnungszyklen, reduzieren Betrug und sind transparent. Ein interessanter Aspekt ist jedoch, ob Smart Contracts Konsumenten- oder Käuferschutz anbieten.

Mediador en España

Die Verletzung der Unternehmensschweigepflicht in Spanien

Die Verletzung der unternehmerischen oder industriellen Schweigepflicht ist in Artikel 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geregelt, welches eben jene Handlungen zur Ausnutzung von vertraulichen Informationen zur eigenen Bereicherung oder zur Bereicherung eines Dritten umfasst.

Das Wesen der Strafklauseln in den Verträgen

Die Strafklauseln in Handelsverträgen sind bei Vertragsabschlüssen vorgesehene Zusatzverpflichtungen. Ihr weit verbreiteter Gebrauch zielt darauf ab, die Erfüllung der Hauptpflicht sicherzustellen, in dem ihre Nichterfüllung den Schadensersatz durch die Vertragsstrafenklausel ermöglicht.

Beendigung von Vertriebsverträgen in Spanien

Vertriebsverträge sind eine Art Handelsverträge, die in der Wirtschaft am häufigsten verwendet werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wie diese grundlegend aufgebaut sind und wie sie aufgelöst werden. Der spanische Vertriebsvertrag verfügt über keine eigene Gesetzgebung. Der Vertriebsvertrag kann eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit besitzen.

Die Rechtsfigur des Handelsvertreters in Spanien

Die Einstellung eines Handelsvertreters ist für Unternehmen ein effizientes und rentables Mittel für den Export von Waren und Dienstleistungen sowie zur Erschließung neuer nationaler und internationaler Märkte.

AGBs und Wahl des Gerichtsstands in Spanien und Deutschland

In Spanien muss auf die AGBs in der Verhandlungssprache hingewiesen werden, ausserdem müssen die AGBs nachweislich übergeben werden. Zentrale Regelungen wie die Rechtswahl oder der Gerichtsstand sind nur in den AGBs enthalten, daher ist deren rechtmäßige Einbeziehung (am besten durch kurze Bestätigung in einem schlanken Rahmenvertrag) sicherzustellen.

Rechtsgültigkeit von Rechnungen ohne digitale Unterschrift

Eine neue gesetzliche Regelung in Spanien erlaubt Rechnungen ohne elektronische Unterschrift durch jedes Kommunikationsmedium zu verschicken und räumt diesen die gleiche Rechtsgültigkeit ein wie Rechnungen in Papierform.

Distribución internacional

Das Unternehmensregister für den Fernhandel

Der Fernverkauf ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen und mit diesem Anstieg auch die Dringlichkeit, sich als Fernhandelsfirma obligatorisch in das spanische Unternehmensregister für Fernhandelsfirmen einzutragen.

Vermarktung von Finanzprodukten mit hohem Risiko in Spanien: neue Rechtsprechungspraxis?

Die spanischen Gerichte haben ein Urteil bezüglich hoch riskanter und stark umstrittener Finanzprodukte, die von zahlreichen spanischen Banken angeboten werden, gefällt. Sie verurteilten die Bank zur Rückzahlung der Kapitalanlagen, die der Kunde getätigt hatte.