Immobilienrecht

Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien in Spanien

Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien kommt einem Kaufvertrag über eine künftige Sache gleich. Die künftige Sache existiert zwar nicht, ihre Existenz ist aber von den Parteien vorgesehen. Folglich einigen sich die Parteien über die Sache, die Gegenstand des Vertrags ist, im vorliegenden Fall eine zu errichtende Immobilie, über den Preis, das Vorgehen zur Festsetzung des besagten Preises, die Verpflichtungen sowie die Bedingungen hinsichtlich der Übertragung der Immobilie, sobald sie erbaut wurde.

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Forward-Purchase-Vertrag vs. Forward-Funding-Vertrag in Spanien

Die Forward-Purchase- und Forward-Funding-Verträge sind spezielle Vertragsarten, die genau den Merkmalen des Kaufvertrags über eine künftige Sache entsprechen. Es handelt sich um zwei Arten von gegenseitigen Verträgen über den Verkauf einer künftigen Immobilie, die zwischen dem Bauträger und Verkäufer und dem Käufer und Investor abgeschlossen wird. Diese Verträge werden oft bei den großen Immobiliengeschäften verwendet.

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Die Rolle des Notars im Erwerbsprozess von Immobilien in Spanien

Der Notar ist beim Immobilienerwerb in Spanien einer der Hauptakteure. Der Notar erledigt die Eintragung der Kaufurkunde in das spanische Register, erstellt beglaubigte Urkunden für den Hypothekenvertrag, bestätigt die Identität und Rechtsfähigkeit der beteiligten Parteien. Ausserdem gibt es in Spanien ein spezifisches Kommunikationssystem zwischen dem Notar und dem Eigentumsregister.

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Eigentümergemeinschaftsunkosten von Geschäftsräumen in Spanien

Das spanische Gesetz zur horizontalen Eigentümerschaft (Ley de Propiedad Horizontal) und Art. 396 des spanischen bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) regeln, dass die Verpflichtungen der unteren Geschäftsräume die gleichen wie die der restlichen Eigentümer sind. Die unteren Geschäftsräume haben sich mithin ebenfalls an den Erhaltungskosten der gemeinschaftlichen Bereiche einer Immobilie zu beteiligen.

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Mietverträge in Spanien: Kosten und Gebühren

Abgesehen von der Verantwortung der steuerpflichtigen Person (Vermieter) hinsichtlich der Verwaltung und der durch Miete entstandenen Übernahme von Gebühren und Kosten (Gemeinde, Bereitstellungen, Abfall), gibt es in Spanien die Möglichkeit zu bestimmen, welche Steuern und Kosten vom Mieter getragen werden müssen.

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Mietverträge in Spanien: Steuern und Abgaben

Der spanische Wohnungsmietmarkt wurde von der Wirtschaftskrise gestärkt und beginnt infolgedessen, den in Spanien vorrangigen Eigentumsmarkt zu verdrängen. Allerdings können die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage und die versteckten Köder hinter den Mietpreisen, fälschliche Annahmen bezüglich Steuern und Abgaben mit sich ziehen, welche es zu verstehen und in Verhandlungen einzubeziehen gilt.

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Die richtige Zeit für Immobilieninvestitionen in Spanien

Der spanische Immobilienmarkt macht Fortschritte; es ist die richtige Zeit, Eigentum in Spanien zu erwerben. Die Preise sind niedrig, die Perspektiven sind positiv und der Markt ist dynamisch. Es ist ein sinnvoller Zeitpunkt für Ausländer, in spanische Immobilien zu investieren. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, den Kaufprozess in Spanien zu verstehen, um Komplikationen zu vermeiden.

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Die Investitionen ausländischer Bürger in Spanien

Ausländer, die in Spanien eine Kapitalinvestition tätigen, können dadurch ein Aufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Aufenthaltstitel für Investoren gelten für zwei Jahre, ein Aufenthaltsvisum für mindestens ein Jahr. Kapitalinvestitionen sind Investitionen in spanische Staatsanleihen, der Erwerb einer spanischen Immobilie oder der Aufbau einer geschäftlichen Tätigkeit.

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