Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien in Spanien
Der Kaufvertrag für im Bau befindliche Immobilien kommt einem Kaufvertrag über eine künftige Sache gleich. Die künftige Sache existiert zwar nicht, ihre Existenz ist aber von den Parteien vorgesehen. Folglich einigen sich die Parteien über die Sache, die Gegenstand des Vertrags ist, im vorliegenden Fall eine zu errichtende Immobilie, über den Preis, das Vorgehen zur Festsetzung des besagten Preises, die Verpflichtungen sowie die Bedingungen hinsichtlich der Übertragung der Immobilie, sobald sie erbaut wurde.