Die Insolvenz, der Konkurs oder der Bankrott entsteht dann, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Auf die Erklärung der Insolvenz folgt ein Konkursverfahren. Eine unternehmerische Restrukturierung tritt dann auf, wenn sich ein Unternehmen wirtschaftlich in einer schwieriegen Lage befindet, und die oberste Führungsebene entscheidet, die interne und externe Unternehmensstruktur zu verändern.

Das Insolvenzverfahren in Spanien und seine möglichen Auswirkungen auf vorherige Leveraged by-Outs

Bei Leverage Buy-Outs (LBO) handelt es sich um Operationen, bei denen ein Kauf des Mehrheitsanteiles des Gesellschaftskapitals einer Zielgesellschaft erfolgt; dieser Kauf wird durch von Dritten erhaltene Darlehen finanziert. Das Verfahren des LBO scheint gegen das Verbot der finanziellen Unterstützung des Kaufs der eigenen Aktien/ Beteiligungen zu verstossen. Der spanische Gesetzgeber muss gesetzliche Lösungen für die Probleme, die sich aus den LBOs ergeben, schaffen.