Die Insolvenz, der Konkurs oder der Bankrott entsteht dann, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Auf die Erklärung der Insolvenz folgt ein Konkursverfahren. Eine unternehmerische Restrukturierung tritt dann auf, wenn sich ein Unternehmen wirtschaftlich in einer schwieriegen Lage befindet, und die oberste Führungsebene entscheidet, die interne und externe Unternehmensstruktur zu verändern.

33 2022 Ende des Insolvenzmoratoriums für die Gläubiger

Ende des Insolvenzmoratoriums in Spanien: Folgen für die Gläubiger

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger einen Monat Zeit, um seine Forderungen gegenüber dem insolventen Schuldner anzumelden.

Insolvenzmoratorium Spanien

Das Insolvenzmoratorium in Spanien wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert

In Spanien hat die Regierung zum dritten Mal das Insolvenzmoratorium (welches zum 31. Dezember 2021 endete) bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Schuldner in Insolvenzsituationen sind bis Mitte nächsten Jahres nicht gesetzlich verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.

Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (1): Das Insolvenzverfahren

Die Anmeldung der Insolvenz in Spanien hat zur Folge, dass es als „Hauptinsolvenzverfahren“ gilt. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst wird, unabhängig davon, ob es sich in Spanien befindet oder nicht und dass – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das spanische Recht anwendbar ist.

Haftung Geschäftsführer Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (4): Die Haftung des Schuldners und der Geschäftsführer

Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.

Aufhebung Verträge Insolvenz Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (3): Aufhebung von Verträgen

Was die Aufhebung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrifft, so unterscheidet das spanische Recht zwischen Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von einer der Parteien zu erfüllen sind und Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von beiden Parteien zu erfüllen sind.

Anmeldung Forderung Insolvenzverfahren Spanien

Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (2): Die Anmeldung der Forderung

Die Anmeldung der Forderung durch den ausländischen Gläubiger muss innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Insolvenzerklärung im Amtsblatt erfolgen und in der Regel in spanischer Sprache verfasst sein. Auch wenn der ausländische Gläubiger nicht dazu verpflichtet ist, ist es ratsam, eine solche Anmeldung zu tätigen, damit er seine Ansprüche geltend machen und später befriedigt werden kann.

Haftung der Geschäftsführer

Aktuelles zur Insolvenz in Spanien (3): Haftung der Geschäftsführer

Obwohl das Königliches Gesetzesdekret 5/2021 2021 die Verwalter von der Pflicht entbindet, das Insolvenzverfahren der Gesellschaft zu beantragen, entbindet es sie nicht von der Verantwortung, die Liquidation der Gesellschaft zu vermeiden.

Vorinsolvenzrechtliche Mechanismen

Aktuelles zur Insolvenz in Spanien (2): Vorinsolvenzrechtliche Mechanismen und Maßnahmen

Mechanismen im Vorfeld eines Konkurses und Maßnahmen im arbeits-, gesellschafts- oder verfahrensrechtlichen Bereich können die nach dem Ende des Konkursmoratoriums in Spanien zu erwartende hohe Zahl von Konkursanträgen verhindern und eindämmen.

Insolvenzmoratorium Spanien

Aktuelles zur Insolvenz in Spanien (1): Wie geht es nach dem neuen Moratorium weiter?

Offizielle Daten zeigen einen starken Anstieg der Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2021. Schätzungen gehen davon aus, dass diese Zahl nach dem bis zum 31. Dezember verlängerten Konkursmoratorium stark ansteigen wird.

Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien

Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien bis zum 14. März 2021

Das am 18. November 2020 veröffentlichte Gesetzesdekret 34/2020 sieht eine Verlängerung des (bisher bis zum 31. Dezember 2020 festgelegten) Insolvenzmoratoriums bis zum 14. März 2021 vor (RD 34/2020).